Corona-Update: Jahreshauptversammlung bis auf Weiteres verschoben

Im jüngst veröffentlichten TSG-Spiegel stand sie noch drin. Und eigentlich war es auf meiner To-do-Liste, die Einladung zu unserer für den 24. April 2020 geplanten Jahreshauptversammlung inklusive Ehrungsabend für die langjährigen Vereinsmitglieder auf die Homepage zu setzen. Leider hat uns die Realität überholt. Die Stadt Heidelberg hat  – was wir für notwendig und vernünftig halten – mittlerweile mit einer Allgemeinverfügung alle größeren Veranstaltungen untersagt. Diese Verfügung gilt – Stand jetzt – mindestens bis zum 30. April 2020. Sie erfasst damit auch unsere Jahreshauptversammlung, die wir deshalb leider absagen und auf unbestimmte Zeit verschieben müssen.

Sobald sich die Situation normalisiert, werden wir einen neuen Termin suchen. Bis dahin wünschen wir Euch allen vor allem Gesundheit! Und wir bitten Euch – haltet Euch an die Ratschläge zum Umgang mit dem Virus! 

Cornelia Gans und Uwe Pirl, Vorstandsmitglieder der TSG 1882 Ziegelhausen e.V. 

 

Einladung zur Mitgliederversammlung mit Vereinsehrungen am 24. Mai 2019

Am Freitag, den 24. Mai 2019, um 19:30 Uhr findet im Gasthaus “Grüner Baum”, Wilhelmsfelder Straße 33, 69118 Heidelberg-Ziegelhausen, unsere jährliche Mitgliederversammlung statt. Gleichzeitig wollen wir wieder die Ehrungen für unsere langjährigen Vereinsmitglieder vornehmen. 

Die Tagesordnung der Mitgliederversammlung lautet wie folgt: 

  1. Geschäfts- und Tätigkeitsberichte der Abteilungsleiter und des Vorstandes
  2. Rechnungsbericht und Bericht der Kassenprüfer
  3. Entlastung des Vorstandes und der Verwaltung 
  4. Wahl der Vorstandsmitglieder, der Verwaltung und der Kassenprüfer
  5. Anträge 
  6. Verschiedenes

Alle Vereinsmitglieder werden hiermit zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung herzlich eingeladen. Anträge zur Mitgliederversammlung sind schriftlich spätestens 6 Tage vor der Mitgliederversammlung an die Vorsitzende, Frau Cornelia Gans, Am Pferchelhang 2/2, 69118 Heidelberg, zu richten. 

Hinweis: Die förmliche Ladung erfolgt nach § 10 der Satzung unter Wahrung einer Frist von 2 Wochen durch Veröffentlichung in unserer Vereinszeitung “TSG-Spiegel” (ist bereits geschehen) sowie durch Hinweise in der Tagespresse. Persönliche schriftliche Einladungen an einzelne Mitglieder ergehen daher nicht.