Der Vorstand schlägt der Mitgliederversammlung am 13. Oktober 2023 vor, die Satzung unseres Vereins neu zu fassen, wie sich das aus dem hier verlinkten Dokument ergibt (Änderungen im Vergleich zur bisherigen Satzung farbig markiert).
Die einzelnen Änderungen betreffen folgende Aspekte:
Die Ergänzung des Vereinszwecks in § 2 Abs. 1 um die Brauchtumspflege ergibt sich aus der Gründung der Abteilung „Hexen (Brauchtumspflege), über die wir im TSG-Spiegel berichtet haben. Brauchtumspflege ist ebenso wie Sport eine als gemeinnützig anerkannte Tätigkeit. Es ist jedoch erforderlich, den Zweck des Vereins in der Satzung präzise zu beschreiben.
Die Ergänzungen zum Ehrenamt in § 2 Abs. 2 sowie § 7 Abs. 2 stellen klar, dass ehrenamtliche Mitarbeiter sowie Organmitglieder für Tätigkeiten, die außerhalb des Ehrenamts oder der unmittelbaren Organpflichten liegen, vergütet werden dürfen. Da wir tatsächlich eine ganze Reihe von Ehrenamtlichen haben, die z.B. gleichzeitig als Übungsleiter tätig sind und für diese Übungsleitertätigkeit vergütet werden, beschreibt die Ergänzung die Realität unseres Vereins.
Die Erweiterung der Austrittsmöglichkeiten in $ 5 Abs. 2 um eine Kündigung der Mitgliedschaft per E-Mail ist eine Anpassung an geänderte Realitäten. Kommunikation mit den Mitgliedern erfolgt mittlerweile nahezu ausschließlich elektronisch.
Die Streichung der Sollvorschrift $ 13 Abs. 1, die Mitgliederversammlung in den ersten vier Monaten eines Kalenderjahres durchzuführen, verschafft der Verwaltung mehr Flexibilität. Die Änderung der Einberufungsformalitäten in $ 14 Abs. 2 folgt der Erkenntnis, dass es schwierig ist, verlässlich Hinweise in der Tagespresse zu platzieren. Die Stadtteilrundschau ist einige Jahre gar nicht erschienen, auch wenn es jetzt gerade wieder einen neuen Anlauf gibt. Demgegenüber stehen uns mit der Vereinszeitung und der Homepage verlässliche Kommunikationswege zur Verfügung.