Einladung zur Mitgliederversammlung am 15. Oktober 2021

Im April mussten wir unsere Mitgliederversammlung wegen der Corona-Pandemie wie schon im letzten Jahr auf einen späteren Zeitpunkt verlegen. Die Mitgliederversammlung findet nun am 

Freitag, dem 15. Oktober 2021,

um 19.30 Uhr im Gasthaus „Grüner Baum“, 69118 Heidelberg-Ziegelhausen, Wilhelmsfelder Str. 33 

statt. Die Tagesordnung lautet wie folgt: 

  1. Geschäfts- und Tätigkeitsberichte der Abteilungsleiter und des Vorstandes
  2. Rechnungsbericht und Bericht der Kassenprüfer
  3. Entlastung des Vorstandes und der Verwaltung
  4. Wahl der Vorstandsmitglieder, der Verwaltung und der Kassenprüfer
  5. Anträge
  6. Verschiedenes

Zu Beginn der Mitgliederversammlung werden wir die Vereinsehrungen durchführen und so einigen Mitgliedern mit der Silbernen Vereinsehrennadel für 25 Jahre und goldenen Vereinsehrennadeln für 40 Jahre Mitgliedschaft danken. Darüber hinaus können wir uns über Mitglieder freuen, die dem Verein seit 50, 60, 65, 70, 75 und 82 Jahre die Treue halten. Mit ihren Beiträgen bzw. Spenden unterstützen sie die TSG. Ohne diese Mitglieder wäre ein moderner Sportbetrieb heute nicht möglich. Sie tragen selbstverständlich auch dazu bei, dass die Vereinsbeiträge selten erhöht werden. Deshalb ist es angebracht, diesen Mitgliedern Dank zu sagen; ihre Leistung durch Teilnahme, der heute in zahlreichen Gruppen Sporttreibenden, zu würdigen sowie mit kleinen Anerkennungen seitens des Vereins unsere Wertschätzung auszudrücken.

Alle Mitglieder werden zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung gemäß § 10 der Vereinssatzung hiermit herzlich eingeladen. Anträge zur Mitgliederversammlung sind schriftlich spätestens sechs Tage vor der Jahreshauptversammlung an die Vorsitzende, Frau Cornelia Gans, 69118 Heidelberg, Am Pferchelhang 2/2, zu richten.  Wir weisen darauf hin, dass die Einberufung von Mitgliederversammlungen gemäß § 10 der Satzung ausschließlich  in der Vereinszeitung (TSG-Spiegel) sowie durch Hinweise in der Tages-Presse erfolgt. Persönliche schriftliche Einladungen an die einzelnen Mitglieder ergehen daher nicht mehr. 

Wir weisen weiter darauf hin, dass wir aufgrund der nach wie vor geltenden Corona-Verordnungen die Mitgliederversammlung unter Anwendung der sogenannten 3G-Regelung durchführen. Zutritt hat daher nur, wer einen Impfnachweis, Genesenen-Nachtweis oder einen aktuellen, negativen Corona-Test vorlegt.