Corona-Update: Keine Pflicht zur Datenverarbeitung mehr!

Seit dem 9. Februar gelten in Baden-Württemberg neue Corona-Regeln. Unter der nach wie vor gültigen Alarmstufe I ist die Teilnahme am Sportbetrieb weiterhin nur immunisierten Personen, also doppelt Geimpften oder Genesenen mit gültigem Zertifikat möglich. 

Die für uns wichtigste Änderung in den Regelungen ist der Wegfall der Verpflichtung, alle Anwesenden in Anwesenheitslisten zu erfassen. Diese Regelung gilt ab sofort nicht mehr. 

Ein angepasstes Hygienekonzept des Vereins mit einer Zusammenfassung der für unseren Sportbetrieb geltenden Regelungen findet sich hier: Hygienekonzept der TSG Ziegelhausen