Corona-Update: Wegfall fast aller Beschränkungen

Nachdem mit Ablauf des heutigen Tages (2. April) auch die Übergangsfristen nach dem neuen Infektionsschutzgesetz  ablaufen, fallen ab morgen die meisten Corona-Regeln weg. Damit sind auch die Einschränkungen, die unseren Sportbetrieb bisher noch getroffen haben, zunächst einmal Vergangenheit: Ab morgen entfällt die Maskenpflicht und auch die 3G-Regelung. Zugangsbeschränkungen zum Trainings- und Spielbetrieb gibt es nicht mehr, auch wenn das dem einen oder anderen angesichts der derzeitigen Infektionszahlen vielleicht nicht ganz einleuchtet. 

Ungeachtet der gelockerten Regeln bitten wir unsere Mitglieder, Übungsleiter und Zuschauer, auch weiterhin die in den letzten beiden Jahren eingeübten Vorsichtsregeln einzuhalten und auf die eigene Gesundheit zu achten.  Freiwilliges Masketragen ist selbstverständlich willkommen! Da zudem die Quarantäneregelungen weitergelten, sind nachweislich infizierte Personen und solche mit Symptomen, die zwingend auf eine Infektion hindeuten, auch weiterhin vom Sportbetrieb ausgeschlossen. Unmittelbare Kontaktpersonen bitten wir, im Zweifel lieber mal auf eine Trainingseinheit zu verzichten, als diese zum Super-Spreader-Event zu machen.

       

 

Corona-Update: Keine Pflicht zur Datenverarbeitung mehr!

Seit dem 9. Februar gelten in Baden-Württemberg neue Corona-Regeln. Unter der nach wie vor gültigen Alarmstufe I ist die Teilnahme am Sportbetrieb weiterhin nur immunisierten Personen, also doppelt Geimpften oder Genesenen mit gültigem Zertifikat möglich. 

Die für uns wichtigste Änderung in den Regelungen ist der Wegfall der Verpflichtung, alle Anwesenden in Anwesenheitslisten zu erfassen. Diese Regelung gilt ab sofort nicht mehr. 

Ein angepasstes Hygienekonzept des Vereins mit einer Zusammenfassung der für unseren Sportbetrieb geltenden Regelungen findet sich hier: Hygienekonzept der TSG Ziegelhausen 

 

Corona-Update: Nur noch Alarmstufe I – Sport mit 2G (ohne+) möglich

Seit dem 28. Januar 2022 gilt in Baden-Württemberg eine neue Fassung der Corona-Verordnung. Diese enthält – entgegen der ursprünglichen Ankündigung der Landesregierung – eine erneute Verlängerung der Sonderregelungen für Schüler. Das bedeutet, dass Schüler auch in Zukunft ohne weiteren Nachweis bzgl. ihrer Immunisierung am Sportbetrieb teilnehmen dürfen. Ausgenommen sind die Ferienzeiten, in denen in der Schule nicht getestet wird. 

Ebenfalls seit dem 28. Januar 2022 gilt in Baden-Württemberg trotz steigender Infektionszahlen nur noch die Alarmstufe I. Das bedeutet, dass für unseren Sportbetrieb momentan nur noch 2G statt 2G+ gilt. Teilnehmen darf als jeder, der vollständig geimpft oder genesen ist und dies nach den bekannten Regeln durch ein gültiges digitales Zertifikat nachweisen kann. 

Hoffen wir, dass es dabei bleibt!  

Corona-Update: Neues Jahr, nicht viele neue Regeln!

Das Jahr 2021 endete in Baden-Württemberg mit einer angepassten Corona-Verordnung, die seit dem 27. Dezember 2021 gilt. Da aus den Bund-Länder-Gesprächen vom 7. Januar 2022 keine sportspezifischen Inhalte bekanntgeworden sind, beginnen wir unser Sportjahr mit folgenden (neuen) Corona-Regeln: 

  • In Baden-Württemberg gilt nach wie vor die Alarmstufe II
  • Deshalb wird im Freien Sportbetrieb nur nach der 2G-Regelung durchgeführt, d.h. teilnehmen darf nur, wer entweder geimpft oder genesen ist. 
  • In geschlossenen Räumen gilt die 2G-plus-Regelung, d.h. teilnehmen darf nur, wer entweder vollständig geimpft oder genesen ist UND zusätzlich einen aktuell gültigen negativen Corona-Test nachweisen kann (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden). Von dieser zusätzlichen Testpflicht gelten folgende Ausnahmen: 
    • Genesene, deren Genesung nicht länger als 3 Monaten zurückliegt; 
    • Genesene und einfach Geimpfte, wenn die nach der Genesung verabreichte Impfung nicht länger als 3 Monate zurückliegt; 
    • Doppelt Geimpfte, deren Zweitimpfung nicht länger als 3 Monate zurückliegt; 
    • Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung („Booster“) erhalten haben; 
    • Personen, für die es keine Empfehlung der ständigen Impfkommission zur Durchführung einer Auffrischungsimpfung gibt, das gilt insbesondere für Schüler zwischen 12 und 17 Jahren.
  • Ausnahmeregelungen gelten weiterhin für Schüler bis zu einem Alter von einschließlich 17 Jahren, sofern diese im Rahmen des Schulbesuchs an den regelmäßigen Testungen teilnehmen (also nicht in den Ferien). Diese sind stets zur Teilnahme am Sportbetrieb berechtigt. Allerdings gilt die Ausnahmeregelung für 12-17jährige Schüler nach Ankündigung der Landesregierung möglicherweise nur noch bis Ende Januar 2022. Es kann also sein, dass ungeimpfte 12-17jährige Schüler ab Feburar 2022 nicht mehr am Sportbetrieb teilnehmen können. Wer aus dieser Altersgruppe noch nicht (vollständig) geimpft ist, sollte dies schnellstmöglich nachholen! 
  • Noch nicht eingeschulte Kinder bis einschließlich 7 Jahre müssen ebenfalls keine Nachweise vorlegen.
  • Des Weiteren hat sich auch die Maskenpflicht verschärft: Die bisher zulässigen medizinischen Masken („OP-Masken“) reichen für Personen ab 18 Jahren nicht mehr aus. Nunmehr soll – mit Ausnahme des unmittelbaren Sporttreibens – in Innenräumen jeder erwachsene Teilnehmer eine FFP2-Maske tragen.  Für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 17 Jahren reichen medizinische Masken aus, für Kinder bis einschließlich 5 Jahren besteht keine Maskenpflicht.     

Unser aktualisiertes Hygienekonzept mit allen Einzelheiten findet sich hier: Hygienekonzept der TSG 1882 Ziegelhausen (Stand: 10. Januar 2022) .

Im Übrigen gilt weiter unser Aufruf: Lasst Euch impfen oder boostern, damit wir schnell wieder zu normalen Verhältnissen zurückkommen! 

Corona-Update: 2G+ für Indoor-Sport unter der Alarmstufe II

Wie erwartet und auch angekündigt hat die Landesregierung in der Nacht von Freitag auf Samstag eine neue Fassung der Corona-Verordnung veröffentlicht, die vor allem in der aktuell gültigen Alarmstufe II erhebliche Verschärfungen mit sich bringt. Verkürzt ausgedrückt gilt ab sofort: Für Indoor-Sport gilt ab sofort die 2G+-Regel. Daher dürfen am Sport in geschlossenen Räumen nur noch Personen teilnehmen, die entweder vollständig geimpft oder in den letzten 6 Monaten von einer Corona-Infektion genesen sind UND zusätzlich einen aktuell gültigen negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test nachweisen können. Ausnahmen gelten nach wie vor für Personen unter 18 Jahren. Allerdings wurde bereits angekündigt, dass die Gruppe der 12-17jährigen SchülerInnen diese Ausnahme nur noch bis Ende Januar in Anspruch nehmen kann, weil davon ausgegangen wird, dass bis dahin jeder aus dieser Altersgruppe die Möglichkeit hatte, sich impfen zu lassen.

Update am 6.Dezember 2021: Mittlerweile enthält die Verordnung eine ausdrückliche Regelung, nach der die zusätzliche Testpflicht nicht gilt für diejenigen, die bereits eine Auffrischungsimpfung („Booster“) erhalten haben. Darüber hinaus hat die Landesregierung mittlerweile mehrfach öffentlich verkündet, dass die Testpflicht auch für diejenigen entfällt, deren zweite Impfung noch nicht länger als 6 Monate zurückliegt. Auch wenn diese Regelung bisher nicht in den Verordnungstext eingeflossen ist, wird man sich auf die öffentlichen Äußerungen der Landesregierung in diesem Punkt berufen können. 

Darüber hinaus gibt es in Ziegelhausen eine neue Corona-Teststation: Steffi’s Klause in der Neckarhelle bietet täglich von 10-22 Uhr Schnelltests an. 

Nach wie vor rufen wir unsere Mitglieder und Freunde dazu auf, sich schnellstmöglich impfen bzw. boostern zu lassen!   

Volleyball – Training und Freies Spiel 2G+

Letzte Woche haben wir uns dazu entschieden das Training und das Freie Spiel unter 2G+ Bedingungen durchzuführen.  Der Schritt von der ohnehin schon geltenden 2G-Regel für den Trainingsbetrieb zu 2G+ erscheint uns nur logisch und notwendig, wenn man die steigenden Inzidenzzahlen betrachtet. Im Probelauf letzte Woche war es schon nicht nötig ein Auge zu zudrücken. Alle waren vorbereitet und hatten sich entweder beim Test-Zelt auf dem Kuchenblech, auf der Arbeit oder mit mitgebrachtem Schnelltest vor dem Training getestet. 

Im Test-Zelt auf dem Kuchenblech muss man derzeit 2-3 Tage im voraus planen, da alle Termine ausgebucht sind. Spontane Tests sind anscheinend nur noch nach längerem Warten möglich.

 

Corona-Update: Neue Verordnungen und Alarmstufe II

Im Laufe der vergangenen Woche wurde die Corona-Verordnung des Landes angepasst, durch eine neue Fassung der Corona-Verordnung Sport ergänzt. Seit Donnerstag gilt die neu eingeführte Alarmstufe II. Glücklicherweise sind die Auswirkungen der neuen Regelungen auf unseren Sportbetrieb eher überschaubar.

Die wesentlichen neuen Punkte sind:

  • Für die Sportler gilt beim Sporttreiben nach wie vor „2G“, d.h. man muss geimpft oder genesen sein und dies durch die entsprechenden Bescheinigungen / Zertifikate nachweisen können.  Die Ausnahmen, die für Wettkampfserien in der Warnstufe galten, sind weggefallen. 
  • Ebenfalls „2G“ gilt nach der Corona-Verordnung Sport für sogenanntes „Funktionspersonal“ (auch bei Wettkämpfen). Der Begriff Funktionspersonal wird in dem Zusammenhang nicht näher beschrieben. Wir verstehen darunter jeden, der für die Durchführung des Trainings oder Wettkampfes eine organisatorische Aufgabe hat, z.B. Übungsleiter, Mannschaftsbetreuer, Schiedsrichter, Hygieneverantwortliche und im Fall von Auswärtsspielen aber auch Eltern, die Fahrdienste leisten. 
  • Für Zuschauer gilt 2G+, d.h. es sind nur Zuschauer zugelassen die sowohl geimpft/genesen sind als auch zusätzlich noch einen aktuellen negativen Test nachweisen können. 
  • Die Ausnahmeregelungen in Bezug auf Übungsleiter, nach der bisher alle Übungsleiter nach 3G behandelt wurden, gilt nur noch für bezahlte Übungsleiter.  Nicht immunisierte bezahlte Übungsleiter dürfen weiterhin tätig sein, müssen aber an jedem einzelnen Präsenztag einen neuen negativen Test vorlegen. Für ehrenamtliche Übungsleiter gelten die Regelungen für Sportler, d.h. derzeit 2G.
  • Die Ausnahmen für Schüler gelten weiter, sofern diese noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben.   

Die aktuelle Zusammenfassung der in unserem Verein geltenden Regelungen findet sich hier: Hygienekonzept der TSG Ziegelhausen

Nach wie vor gilt unser Aufruf an die Mitglieder und Freunde unseres Vereins: Lasst Euch impfen oder boostern – das ist ungeachtet der Berichte über Impfdurchbrüche der schnellste Weg zurück ins normale Leben! Nach allem was bekannt ist, können Geimpfte zwar an Corona erkranken, haben aber deutlich seltener schwere Verläufe und sind für einen kürzeren Zeitraum ansteckend.   

Corona-Update: Ab heute gilt die Alarmstufe!

Ab heute gilt in Baden-Württemberg nach dem Stufenmodell der geltenden Corona-Verordnung die Alarmstufe. Damit sind wieder Änderungen für den Sportbetrieb verbunden. Es gilt ab sofort im Wesentlichen striktes „2G“. Im Detail bedeutet das Folgendes:

  • Erwachsene dürfen in geschlossenen Räumen nur noch geimpft oder genesen am Sportbetrieb teilnehmen, also striktes 2G. Im Freien kann eine nicht immunisierte Person teilnehmen, wenn ein Nachweis über einen negativen PCR-Test vorgelegt wird (Schnelltests gelten nicht mehr).
  • Ausnahmen gelten wie bisher für Schülerinnen, die in der Schule getestet werden. Diese dürfen uneingeschränkt am Sportbetrieb teilnehmen.
  • Ausnahmen gelten des Weiteren für nicht immunisierte Übungsleiter: Nicht immunisierte Übungsleiter dürfen weiterhin den Trainingsbetrieb durchführen, müssen aber an jedem einzelnen Präsenztag einen aktuellen Nachweis über einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen.

Wie immer haben wir unser Hygienekonzept an die neuen Regelungen angepasst. Die aktuelle Fassung kann hier eingesehen werden: Hygienekonzept der TSG Ziegelhausen

Für den Zugang zu unserer Geschäftsstelle orientieren wir uns an den Regelungen für den Einzelhandel. Deshalb gilt da ab sofort die „3G“-Regel. Zutritt hat, wer geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet ist.

Weiterhin gilt unser Apell an alle unsere Mitglieder und Freunde: Lasst Euch impfen bzw. boostern! Das ist der schnellste Weg zu normalen Verhältnissen. 

Corona Update: Warnstufe in Baden-Württemberg, Indoor-Sport nur noch mit PCR-Test

Leider gibt es mal wieder ein Corona-Update. Bereits seit Mitte August werden die in Baden-Württemberg gültigen Regelungen nach der Corona-Verordnung des Landes in einem Stufenmodell geregelt, das in Abhängigkeit von der sogenannten Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der Personen pro 100.000 Einwohner, die innerhalb von 7 Tagen wegen Corona ins Krankenhaus müssen) und/oder der absoluten Zahl der im gesamten Bundesland auf Intensivstationen behandelten Coronapatienten eine Basisstufe, eine Warnstufe und eine Alarmstufe kennt. 

Bisher waren wir in der Basisstufe. Leider hat nun die Anzahl der im gesamten Bundesland auf Intensivstationen behandelten Coronapatienten den Wert von 250 überschritten, sodass nach Bekanntgabe durch die Landesregierung ab heute (Mittwoch, 3. November 2021) die Warnstufe gilt. 

Für Geimpfte und Genesene mit einem entsprechenden Nachweis hat das keine Auswirkungen. Ungeimpfte Personen dürfen aber in der Warnstufe in geschlossenen Räumen nur noch am Sportbetrieb teilnehmen, wenn sie einen aktuell gültigen (d.h. nicht älter als 48 Stunden), negativen PCR-Test vorlegen können. Im Freien ist ein sogenannter Antigen-Schnelltest erforderlich, Selbsttests zur individuellen Eigenanwendung sind nicht mehr zugelassen.  Ausgenommen von der Testpflicht sind nach wie vor Schüler und Kinder unter 6 Jahren. 

Wir haben unser Hygienekonzept entsprechend angepasst. Die aktuelle Fassung ist hier verlinkt: Link

Wir appellieren an alle unsere Mitglieder,  sich impfen zu lassen und sich im Übrigen an die Regelungen zu halten, damit wir schnell wieder ohne Corona-Updates Sport treiben können!

Corona-Update: Kleine Rolle rückwärts – doch weiter Anwesenheitslisten

In unserem letzten Corona-Update am Sonntag, den 27. Juni hatten wir angekündigt, dass neben der Verpflichtung zur Vorlage eines Test-, Impf- und Genesungsnachweises für den Sport auch die Verpflichtung wegfällt, Anwesenheitslisten zu führen und Kontaktdaten zu erfassen. Was zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt war: Neben der Änderung der allgemeinen Coronaverordnung am 25. Juni hat die Landesregierung am 26. Juni noch eine Coronaverordnung Sport nachgeschoben, die aber erst am Montag, den 28. Juni veröffentlicht wurde. Diese Coronaverordnung Sport enthält nun auch wieder die Verpflichtung, dass der Betreiber von öffentlichen oder privaten Sportstätten Anwesenheitslisten mit Kontaktdaten führen muss. 

Warum man das nicht unmittelbar in der Coronaverordnung geregelt hat und warum die Landesregierung am letzten Freitag ein die  den Sport betreffenden Regelungen nur unvollständig wiedergebendes Merkblatt herausgegeben hat, müssen wir nicht verstehen. Fakt ist: 

  • Es bleibt beim Wegfall der Verpflichtung, einen Test-, Impf- oder Genesungsnachweis vorzulegen, solange die Inzidenzen unter 35 liegen. 
  • Es bleibt auch beim Wegfall sämtlicher Beschränkungen hinsichtlich der Personenzahl, solange die Inzidenzen unter 50 liegen. 
  • Es sind aber weiter Anwesenheitslisten zu führen und die Kontaktdaten der Teilnehmer zu erfassen (regelmäßige Teilnehmer natürlich nur einmal). 

Unser Hygienekonzept haben wir dem entsprechend noch einmal angepasst: Hygienekonzept der TSG Ziegelhausen