Corona-Update: Wegfall fast aller Beschränkungen

Nachdem mit Ablauf des heutigen Tages (2. April) auch die Übergangsfristen nach dem neuen Infektionsschutzgesetz  ablaufen, fallen ab morgen die meisten Corona-Regeln weg. Damit sind auch die Einschränkungen, die unseren Sportbetrieb bisher noch getroffen haben, zunächst einmal Vergangenheit: Ab morgen entfällt die Maskenpflicht und auch die 3G-Regelung. Zugangsbeschränkungen zum Trainings- und Spielbetrieb gibt es nicht mehr, auch wenn das dem einen oder anderen angesichts der derzeitigen Infektionszahlen vielleicht nicht ganz einleuchtet. 

Ungeachtet der gelockerten Regeln bitten wir unsere Mitglieder, Übungsleiter und Zuschauer, auch weiterhin die in den letzten beiden Jahren eingeübten Vorsichtsregeln einzuhalten und auf die eigene Gesundheit zu achten.  Freiwilliges Masketragen ist selbstverständlich willkommen! Da zudem die Quarantäneregelungen weitergelten, sind nachweislich infizierte Personen und solche mit Symptomen, die zwingend auf eine Infektion hindeuten, auch weiterhin vom Sportbetrieb ausgeschlossen. Unmittelbare Kontaktpersonen bitten wir, im Zweifel lieber mal auf eine Trainingseinheit zu verzichten, als diese zum Super-Spreader-Event zu machen.

       

 

Corona-Update: Keine Pflicht zur Datenverarbeitung mehr!

Seit dem 9. Februar gelten in Baden-Württemberg neue Corona-Regeln. Unter der nach wie vor gültigen Alarmstufe I ist die Teilnahme am Sportbetrieb weiterhin nur immunisierten Personen, also doppelt Geimpften oder Genesenen mit gültigem Zertifikat möglich. 

Die für uns wichtigste Änderung in den Regelungen ist der Wegfall der Verpflichtung, alle Anwesenden in Anwesenheitslisten zu erfassen. Diese Regelung gilt ab sofort nicht mehr. 

Ein angepasstes Hygienekonzept des Vereins mit einer Zusammenfassung der für unseren Sportbetrieb geltenden Regelungen findet sich hier: Hygienekonzept der TSG Ziegelhausen 

 

Corona-Update: Neues Jahr, nicht viele neue Regeln!

Das Jahr 2021 endete in Baden-Württemberg mit einer angepassten Corona-Verordnung, die seit dem 27. Dezember 2021 gilt. Da aus den Bund-Länder-Gesprächen vom 7. Januar 2022 keine sportspezifischen Inhalte bekanntgeworden sind, beginnen wir unser Sportjahr mit folgenden (neuen) Corona-Regeln: 

  • In Baden-Württemberg gilt nach wie vor die Alarmstufe II
  • Deshalb wird im Freien Sportbetrieb nur nach der 2G-Regelung durchgeführt, d.h. teilnehmen darf nur, wer entweder geimpft oder genesen ist. 
  • In geschlossenen Räumen gilt die 2G-plus-Regelung, d.h. teilnehmen darf nur, wer entweder vollständig geimpft oder genesen ist UND zusätzlich einen aktuell gültigen negativen Corona-Test nachweisen kann (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden). Von dieser zusätzlichen Testpflicht gelten folgende Ausnahmen: 
    • Genesene, deren Genesung nicht länger als 3 Monaten zurückliegt; 
    • Genesene und einfach Geimpfte, wenn die nach der Genesung verabreichte Impfung nicht länger als 3 Monate zurückliegt; 
    • Doppelt Geimpfte, deren Zweitimpfung nicht länger als 3 Monate zurückliegt; 
    • Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung („Booster“) erhalten haben; 
    • Personen, für die es keine Empfehlung der ständigen Impfkommission zur Durchführung einer Auffrischungsimpfung gibt, das gilt insbesondere für Schüler zwischen 12 und 17 Jahren.
  • Ausnahmeregelungen gelten weiterhin für Schüler bis zu einem Alter von einschließlich 17 Jahren, sofern diese im Rahmen des Schulbesuchs an den regelmäßigen Testungen teilnehmen (also nicht in den Ferien). Diese sind stets zur Teilnahme am Sportbetrieb berechtigt. Allerdings gilt die Ausnahmeregelung für 12-17jährige Schüler nach Ankündigung der Landesregierung möglicherweise nur noch bis Ende Januar 2022. Es kann also sein, dass ungeimpfte 12-17jährige Schüler ab Feburar 2022 nicht mehr am Sportbetrieb teilnehmen können. Wer aus dieser Altersgruppe noch nicht (vollständig) geimpft ist, sollte dies schnellstmöglich nachholen! 
  • Noch nicht eingeschulte Kinder bis einschließlich 7 Jahre müssen ebenfalls keine Nachweise vorlegen.
  • Des Weiteren hat sich auch die Maskenpflicht verschärft: Die bisher zulässigen medizinischen Masken („OP-Masken“) reichen für Personen ab 18 Jahren nicht mehr aus. Nunmehr soll – mit Ausnahme des unmittelbaren Sporttreibens – in Innenräumen jeder erwachsene Teilnehmer eine FFP2-Maske tragen.  Für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 17 Jahren reichen medizinische Masken aus, für Kinder bis einschließlich 5 Jahren besteht keine Maskenpflicht.     

Unser aktualisiertes Hygienekonzept mit allen Einzelheiten findet sich hier: Hygienekonzept der TSG 1882 Ziegelhausen (Stand: 10. Januar 2022) .

Im Übrigen gilt weiter unser Aufruf: Lasst Euch impfen oder boostern, damit wir schnell wieder zu normalen Verhältnissen zurückkommen! 

Corona-Update: Neue Verordnungen und Alarmstufe II

Im Laufe der vergangenen Woche wurde die Corona-Verordnung des Landes angepasst, durch eine neue Fassung der Corona-Verordnung Sport ergänzt. Seit Donnerstag gilt die neu eingeführte Alarmstufe II. Glücklicherweise sind die Auswirkungen der neuen Regelungen auf unseren Sportbetrieb eher überschaubar.

Die wesentlichen neuen Punkte sind:

  • Für die Sportler gilt beim Sporttreiben nach wie vor „2G“, d.h. man muss geimpft oder genesen sein und dies durch die entsprechenden Bescheinigungen / Zertifikate nachweisen können.  Die Ausnahmen, die für Wettkampfserien in der Warnstufe galten, sind weggefallen. 
  • Ebenfalls „2G“ gilt nach der Corona-Verordnung Sport für sogenanntes „Funktionspersonal“ (auch bei Wettkämpfen). Der Begriff Funktionspersonal wird in dem Zusammenhang nicht näher beschrieben. Wir verstehen darunter jeden, der für die Durchführung des Trainings oder Wettkampfes eine organisatorische Aufgabe hat, z.B. Übungsleiter, Mannschaftsbetreuer, Schiedsrichter, Hygieneverantwortliche und im Fall von Auswärtsspielen aber auch Eltern, die Fahrdienste leisten. 
  • Für Zuschauer gilt 2G+, d.h. es sind nur Zuschauer zugelassen die sowohl geimpft/genesen sind als auch zusätzlich noch einen aktuellen negativen Test nachweisen können. 
  • Die Ausnahmeregelungen in Bezug auf Übungsleiter, nach der bisher alle Übungsleiter nach 3G behandelt wurden, gilt nur noch für bezahlte Übungsleiter.  Nicht immunisierte bezahlte Übungsleiter dürfen weiterhin tätig sein, müssen aber an jedem einzelnen Präsenztag einen neuen negativen Test vorlegen. Für ehrenamtliche Übungsleiter gelten die Regelungen für Sportler, d.h. derzeit 2G.
  • Die Ausnahmen für Schüler gelten weiter, sofern diese noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben.   

Die aktuelle Zusammenfassung der in unserem Verein geltenden Regelungen findet sich hier: Hygienekonzept der TSG Ziegelhausen

Nach wie vor gilt unser Aufruf an die Mitglieder und Freunde unseres Vereins: Lasst Euch impfen oder boostern – das ist ungeachtet der Berichte über Impfdurchbrüche der schnellste Weg zurück ins normale Leben! Nach allem was bekannt ist, können Geimpfte zwar an Corona erkranken, haben aber deutlich seltener schwere Verläufe und sind für einen kürzeren Zeitraum ansteckend.   

Corona Update: Warnstufe in Baden-Württemberg, Indoor-Sport nur noch mit PCR-Test

Leider gibt es mal wieder ein Corona-Update. Bereits seit Mitte August werden die in Baden-Württemberg gültigen Regelungen nach der Corona-Verordnung des Landes in einem Stufenmodell geregelt, das in Abhängigkeit von der sogenannten Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der Personen pro 100.000 Einwohner, die innerhalb von 7 Tagen wegen Corona ins Krankenhaus müssen) und/oder der absoluten Zahl der im gesamten Bundesland auf Intensivstationen behandelten Coronapatienten eine Basisstufe, eine Warnstufe und eine Alarmstufe kennt. 

Bisher waren wir in der Basisstufe. Leider hat nun die Anzahl der im gesamten Bundesland auf Intensivstationen behandelten Coronapatienten den Wert von 250 überschritten, sodass nach Bekanntgabe durch die Landesregierung ab heute (Mittwoch, 3. November 2021) die Warnstufe gilt. 

Für Geimpfte und Genesene mit einem entsprechenden Nachweis hat das keine Auswirkungen. Ungeimpfte Personen dürfen aber in der Warnstufe in geschlossenen Räumen nur noch am Sportbetrieb teilnehmen, wenn sie einen aktuell gültigen (d.h. nicht älter als 48 Stunden), negativen PCR-Test vorlegen können. Im Freien ist ein sogenannter Antigen-Schnelltest erforderlich, Selbsttests zur individuellen Eigenanwendung sind nicht mehr zugelassen.  Ausgenommen von der Testpflicht sind nach wie vor Schüler und Kinder unter 6 Jahren. 

Wir haben unser Hygienekonzept entsprechend angepasst. Die aktuelle Fassung ist hier verlinkt: Link

Wir appellieren an alle unsere Mitglieder,  sich impfen zu lassen und sich im Übrigen an die Regelungen zu halten, damit wir schnell wieder ohne Corona-Updates Sport treiben können!

Corona-Update: Kleine Rolle rückwärts – doch weiter Anwesenheitslisten

In unserem letzten Corona-Update am Sonntag, den 27. Juni hatten wir angekündigt, dass neben der Verpflichtung zur Vorlage eines Test-, Impf- und Genesungsnachweises für den Sport auch die Verpflichtung wegfällt, Anwesenheitslisten zu führen und Kontaktdaten zu erfassen. Was zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt war: Neben der Änderung der allgemeinen Coronaverordnung am 25. Juni hat die Landesregierung am 26. Juni noch eine Coronaverordnung Sport nachgeschoben, die aber erst am Montag, den 28. Juni veröffentlicht wurde. Diese Coronaverordnung Sport enthält nun auch wieder die Verpflichtung, dass der Betreiber von öffentlichen oder privaten Sportstätten Anwesenheitslisten mit Kontaktdaten führen muss. 

Warum man das nicht unmittelbar in der Coronaverordnung geregelt hat und warum die Landesregierung am letzten Freitag ein die  den Sport betreffenden Regelungen nur unvollständig wiedergebendes Merkblatt herausgegeben hat, müssen wir nicht verstehen. Fakt ist: 

  • Es bleibt beim Wegfall der Verpflichtung, einen Test-, Impf- oder Genesungsnachweis vorzulegen, solange die Inzidenzen unter 35 liegen. 
  • Es bleibt auch beim Wegfall sämtlicher Beschränkungen hinsichtlich der Personenzahl, solange die Inzidenzen unter 50 liegen. 
  • Es sind aber weiter Anwesenheitslisten zu führen und die Kontaktdaten der Teilnehmer zu erfassen (regelmäßige Teilnehmer natürlich nur einmal). 

Unser Hygienekonzept haben wir dem entsprechend noch einmal angepasst: Hygienekonzept der TSG Ziegelhausen 

Corona-Update: Nahezu Normalbetrieb ab dem 28. Juni 2021!

Die Landesregierung hat am Freitag eine neue Corona-Verordnung veröffentlicht, die ab Montag, dem 28. Juni 2021 gilt. Erfreulicherweise gibt es weitere Lockerungen. Die wesentlichen Änderungen sind:

  • Die Verordnung definiert in Abhängigkeit von regionalen Inzidenzwerten (7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner) insgesamt 4 Inzidenzstufen (Stufe 1: unter 10, Stufe 2: 10-35, Stufe 3: 35-50, Stufe 4: über 50).
  • In Heidelberg liegt die Inzidenz schon lange unter 35 und derzeit auch unter 10, d.h. wir bewegen uns in Stufe 1.
  • In Stufe 1 und 2 entfallen jegliche Beschränkungen in Bezug auf die Anzahl der Teilnehmenden und die Vorlage von Test-, Impf- und Genesungsnachweisen. Erst ab Stufe 3, d.h. bei einer Inzidenz von über 35, gälte wieder „3G“, d.h.  teilnehmen dürfte nur, wer geimpft, getestet oder genesen ist. Würden die Inzidenzen wieder auf über 50 steigen und damit Stufe 4 gelten, gäbe es wieder eine Beschränkung der Anzahl der Teilnehmenden.
  • Die Verpflichtung zur Führung von Anwesenheitslisten entfällt ebenfalls und gilt nur noch bei Wettkämpfen.
  • Bei Wettkämpfen ist weiterhin ein Hygienekonzept und die Erfassung der Kontaktdaten aller anwesenden Personen erforderlich und ggf. – in Abhängigkeit von der Zuschauerzahl – auch die Vorlage von Test-, Impf- und Genesungsnachweisen. 

Damit sind wir jedenfalls momentan fast wieder im Normalbetrieb. Dementsprechend können wir in unseren Gruppen nun auch deutlich einfacher wieder Neuzugänge, Schnupperteilnehmer und Gäste begrüßen! 

Ungeachtet des Wegfalls der obligatorischen Anwesenheitslisten bitten wir unsere ÜbungsleiterInnen, dass in den einzelnen Gruppen die Kontaktdaten aller Teilnehmenden grundsätzlich verfügbar sind. Falls es doch einmal zu einem Ansteckungsfall käme, der eine unserer Gruppen betrifft, ist es sicher hilfreich, wenn wir zur Kontaktverfolgung beitragen können.

Im Übrigen gelten weiterhin die allgemeinen Hygieneregeln (richtig Hände waschen/desinfizieren, Niesen/Husten, Abstand, Körperkontakt, Lüftung der Räume) auch beim Sport. Abseits des unmittelbaren Trainingsbetriebs ist eine FFP2-Maske oder eine vergleichbare Maske zu tragen.

Eine Neufassung unseres Hygienekonzepts findet sich hier: Hygienekonzept der TSG Ziegelhausen. Hilfreich ist auch das von der Landesregierung herausgegebene Übersichtsblatt, das die neuen Regelungen für alle Lebensbereiche zusammenfasst. 

Beachvolleyball – Luca auf dem Beachvolleyballfeld

Die Luca-App ist in aller Munde und nun auch bei uns im Einsatz. Seit heute hängen die QR-Codes bei uns auf dem Beachvolleyballfeld. Da nur noch die Anwesenheit dokumentiert werden muss, Zeigt die Luca-App ihre Stärken. Innerhalb von 2 Minuten waren alle Anwesenden eingecheckt.

Künftig kann man sich selbst direkt beim betreten des Feldes mit dem Handy einchecken  und sich beim Verlassen wieder auschecken oder sich automatisch auschecken lassen sobald man weit genug vom Beachvolleyballfeld entfernt ist.

Wir testen für die nächsten Wochen die Handhabung und freuen uns, dass damit hoffentlich die Zettelwirtschaft zumindest auf dem Beachvolleyballfeld ein Ende hat.

Corona-Update: Hygienekonzept für die Aufnahme des Sportbetriebs

Die Wiederaufnahme des Sportbetriebes auch in den Hallen rückt näher und deshalb hat der Vorstand heute über das Hygienekonzept unseres Vereins beraten. Nach den aktuellen Regelungen dürfen wir kontaktarmen und kontaktlosen Sport betreiben (ab 7. Juni 2021 auch wieder in den Sporthallen), was glücklicherweise für alle bei der TSG Ziegelhausen betriebenen Sportarten zutrifft. Die Teilnehmerzahlen sind begrenzt auf Gruppen von bis zu 20 Personen im Freien und in der Halle pro angefangene 20 Quadratmeter je eine Person. Im Hinblick auf diese Beschränkungen bitten wir unsere Mitglieder, sich vor der Trainingsteilnahme mit den AnsprechpartnerInnen ihrer Abteilung (deren Kontaktdaten finden sich hier auf der Homepage unter den jeweiligen Sportarten) bzw. den ÜbungsleiterInnen in Verbindung zu setzen, um die Trainingsmöglichkeiten abzuklären.  

Soweit im Freien eine Gruppe nur aus dem/der ÜbungsleiterIn und Kindern unter 14 Jahren besteht, sind keine weiteren Zugangsbeschränkungen, insbesondere auch keine Testpflicht vorgesehen. Für Teilnehmende ab 14 Jahren im Freien und Teilnehmende ab 7 Jahren in geschlossenen Räumen gelten jedoch weitere Beschränkungen. Es dürfen nur am Training teilnehmen:   

  • Personen, die einen vollständigen Impfschutz gegen Corona nachweisen können. Dies erfordert die Vorlage eines Impfpasses, aus dem hervorgeht, dass die abschließende Coronaimpfung (in der Regel ist das die Zweitimpfung, nur bei dem Impfstoff von Johnson&Johnson die Erstimpfung) mindestens 14 Tage zurückliegt;
  • Personen, die einen amtlichen Nachweis vorlegen, dass sie von einer Corona-Infektion genesen sind und dies nicht länger als 6 Monate zurückliegt;
  • Personen, die einen negativen Coronatest nachweisen können, der nicht länger als 24 Stunden zurückliegt; nachgewiesen ist der Test dann, wenn entweder eine Bescheinigung von einem zugelassenen Testcenter oder von einer anderen geeigneten Stelle (Schule, Betriebsarzt o.ä.) vorgelegt wird. Ein von dem Teilnehmenden selbst durchgeführter Laienselbsttest wird nicht anerkannt!  

Wir sind verpflichtet, Anwesenheitslisten zu führen und die Teilnahmevoraussetzungen zu kontrollieren und das auch zu dokumentieren. Wir bitten alle TeilnehmerInnen an unseren Angeboten, zum Training jeweils den Nachweis über Impfung, Genesung oder Test mitzubringen. Wer den Nachweis nicht vorlegen kann, darf nicht am Training teilnehmen! Wir können nur im Ausnahmefall selbst Coronatests anbieten und dies auch nur in geringer Zahl. Für die Mitglieder der Ziegelhäuser und Schlierbacher Sportvereine besteht derzeit eine Testmöglichkeit jeweils von Montag-Freitag, 15-19 Uhr auf der Sportanlage in Schlierbach, Im Hofert 26, 69118 Heidelberg. Diese wurde vom Sportkreis Heidelberg in Zusammenarbeit mit den Vereinen extra eingerichtet, damit eine möglichst komplikationsfreie Trainingsteilnahme möglich ist. 

Im Übrigen gelten die allgemeinen Hygieneregeln (richtig Hände waschen/desinfizieren, Niesen/Husten, Abstand, Körperkontakt, Lüftung der Räume) auch beim Sport. Abseits des unmittelbaren Trainingsbetriebs ist eine FFP2-Maske oder eine vergleichbare Maske zu tragen. 

Eine ausführliche Fassung unseres Hygienekonzepts steht hier zur Verfügung: Link