In unserem letzten Corona-Update am Sonntag, den 27. Juni hatten wir angekündigt, dass neben der Verpflichtung zur Vorlage eines Test-, Impf- und Genesungsnachweises für den Sport auch die Verpflichtung wegfällt, Anwesenheitslisten zu führen und Kontaktdaten zu erfassen. Was zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt war: Neben der Änderung der allgemeinen Coronaverordnung am 25. Juni hat die Landesregierung am 26. Juni noch eine Coronaverordnung Sport nachgeschoben, die aber erst am Montag, den 28. Juni veröffentlicht wurde. Diese Coronaverordnung Sport enthält nun auch wieder die Verpflichtung, dass der Betreiber von öffentlichen oder privaten Sportstätten Anwesenheitslisten mit Kontaktdaten führen muss.
Warum man das nicht unmittelbar in der Coronaverordnung geregelt hat und warum die Landesregierung am letzten Freitag ein die den Sport betreffenden Regelungen nur unvollständig wiedergebendes Merkblatt herausgegeben hat, müssen wir nicht verstehen. Fakt ist:
- Es bleibt beim Wegfall der Verpflichtung, einen Test-, Impf- oder Genesungsnachweis vorzulegen, solange die Inzidenzen unter 35 liegen.
- Es bleibt auch beim Wegfall sämtlicher Beschränkungen hinsichtlich der Personenzahl, solange die Inzidenzen unter 50 liegen.
- Es sind aber weiter Anwesenheitslisten zu führen und die Kontaktdaten der Teilnehmer zu erfassen (regelmäßige Teilnehmer natürlich nur einmal).
Unser Hygienekonzept haben wir dem entsprechend noch einmal angepasst: Hygienekonzept der TSG Ziegelhausen