Kursleitung Bodyfit gesucht

DIe TSG sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Kursleitung für die Montagsgruppe Bodyfit.

Weitere Informationen entnehmen Sie der Ausschreibung. Die Bezahlung richtet sich nach der Ausbildung der Kursleitung ( erworbene Lizenzen, Ausbildungsmodule).

 

Leitung_Bodyfit

Stellenangebot

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir

eine/n zusätzliche/n

Mitarbeiter/in Geschäftsstelle

auf Minijobbasis oder Teilzeit

 

Zur Unterstützung unserer Geschäftsstelle suchen wir eine zusätzliche Kraft.

Das Aufgabengebiet umfasst

  • Die Betreuung und Aufbau der Abteilung Turnen/Fitness
  • Trainingsstunden im Bereich Kinderturnen und eventuell Fitness 1-2 Mal pro Woche
  • Allgemeine Verwaltungsaufgaben ( bspw. Mitgliederverwaltung, Förderungen etc)in der Geschäftsstelle
  • Begleitung von Projekten, Planung von Veranstaltungen, Vorbereitung von Sitzungen

Was wünschen wir uns von Dir:

  • Erfahrungen in Bereich Turnen/Kinderturnen zusätzlich eventuell Fitness
  • Bestenfalls einen Trainerschein
  • Allgemeine Bürokenntnisse der gängigen Office Programme

Was bieten wir dir:

  • Bezahlung auf Minijobbasis, Ausweitung auf Teilzeit nicht ausgeschlossen
  • Einarbeitung durch den Vorstand und den Geschäftsstellenleiter
  • Fortbildungen im Bereich Turnen/Fitness

 

Haben wir dein Interesse geweckt? Wenn ja, schicke uns bitte eine aussagekräftige Bewerbung per Mail oder direkt per Post an:

TSG 1882 Ziegelhausen e.V.

Geschäftsstelle

Neckarweg 2

69118 Heidelberg

geschaeftsstelle@tsg-ziegelhausen.de

 

Vaddertagsgrille uff`m Pferchel

Die TSG 1882 Ziegelhausen e.V. lädt jung und alt, Väter und Nicht-Väter, Mütter und Nicht-Mütter, Mitglieder und nicht-Mitglieder zum Grille uff´s Pferchel ein!

Die Bewirtung startet ab 10:30 Uhr und wir freuen uns über alle Wandersleut, TSG-Unterstützer, Spazierende und Interessierte.

Es gibt Getränke, Würstchen, Steaks, Kaffee, Kuchen und ein paar Spielstationen für Kinder.

Plakat A3 – Vaddertagsgrillen uff´m Pferchel-3

Weihnachts-Trainingspause bis zum 8. Januar 2023

Ab heute sind Weihnachtsferien und damit alle städtischen Sporthallen für den Trainingsbetrieb bis einschließlich zum 8. Januar gesperrt. Auch in unserem Gymnastikraum ruht der Trainingsbetrieb bis zum 8. Januar. Wir freuen uns auf ein sportliches Wiedersehen im Neuen Jahr! 

Der TSG-Spiegel 3/2022 ist online!

Vor einigen Tagen war die TSG-Spiegel-Ausgabe 3/2022 bei unseren Mitgliedern im Briefkasten. Nun kann der TSG-Spiegel wie die vorigen Ausgaben auch online gelesen werden und zwar hier: TSG-Spiegel

Viel Spaß beim Lesen! 

Corona-Update: Wegfall fast aller Beschränkungen

Nachdem mit Ablauf des heutigen Tages (2. April) auch die Übergangsfristen nach dem neuen Infektionsschutzgesetz  ablaufen, fallen ab morgen die meisten Corona-Regeln weg. Damit sind auch die Einschränkungen, die unseren Sportbetrieb bisher noch getroffen haben, zunächst einmal Vergangenheit: Ab morgen entfällt die Maskenpflicht und auch die 3G-Regelung. Zugangsbeschränkungen zum Trainings- und Spielbetrieb gibt es nicht mehr, auch wenn das dem einen oder anderen angesichts der derzeitigen Infektionszahlen vielleicht nicht ganz einleuchtet. 

Ungeachtet der gelockerten Regeln bitten wir unsere Mitglieder, Übungsleiter und Zuschauer, auch weiterhin die in den letzten beiden Jahren eingeübten Vorsichtsregeln einzuhalten und auf die eigene Gesundheit zu achten.  Freiwilliges Masketragen ist selbstverständlich willkommen! Da zudem die Quarantäneregelungen weitergelten, sind nachweislich infizierte Personen und solche mit Symptomen, die zwingend auf eine Infektion hindeuten, auch weiterhin vom Sportbetrieb ausgeschlossen. Unmittelbare Kontaktpersonen bitten wir, im Zweifel lieber mal auf eine Trainingseinheit zu verzichten, als diese zum Super-Spreader-Event zu machen.

       

 

Corona-Update: Nur noch Alarmstufe I – Sport mit 2G (ohne+) möglich

Seit dem 28. Januar 2022 gilt in Baden-Württemberg eine neue Fassung der Corona-Verordnung. Diese enthält – entgegen der ursprünglichen Ankündigung der Landesregierung – eine erneute Verlängerung der Sonderregelungen für Schüler. Das bedeutet, dass Schüler auch in Zukunft ohne weiteren Nachweis bzgl. ihrer Immunisierung am Sportbetrieb teilnehmen dürfen. Ausgenommen sind die Ferienzeiten, in denen in der Schule nicht getestet wird. 

Ebenfalls seit dem 28. Januar 2022 gilt in Baden-Württemberg trotz steigender Infektionszahlen nur noch die Alarmstufe I. Das bedeutet, dass für unseren Sportbetrieb momentan nur noch 2G statt 2G+ gilt. Teilnehmen darf als jeder, der vollständig geimpft oder genesen ist und dies nach den bekannten Regeln durch ein gültiges digitales Zertifikat nachweisen kann. 

Hoffen wir, dass es dabei bleibt!  

Corona-Update: Neues Jahr, nicht viele neue Regeln!

Das Jahr 2021 endete in Baden-Württemberg mit einer angepassten Corona-Verordnung, die seit dem 27. Dezember 2021 gilt. Da aus den Bund-Länder-Gesprächen vom 7. Januar 2022 keine sportspezifischen Inhalte bekanntgeworden sind, beginnen wir unser Sportjahr mit folgenden (neuen) Corona-Regeln: 

  • In Baden-Württemberg gilt nach wie vor die Alarmstufe II
  • Deshalb wird im Freien Sportbetrieb nur nach der 2G-Regelung durchgeführt, d.h. teilnehmen darf nur, wer entweder geimpft oder genesen ist. 
  • In geschlossenen Räumen gilt die 2G-plus-Regelung, d.h. teilnehmen darf nur, wer entweder vollständig geimpft oder genesen ist UND zusätzlich einen aktuell gültigen negativen Corona-Test nachweisen kann (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden). Von dieser zusätzlichen Testpflicht gelten folgende Ausnahmen: 
    • Genesene, deren Genesung nicht länger als 3 Monaten zurückliegt; 
    • Genesene und einfach Geimpfte, wenn die nach der Genesung verabreichte Impfung nicht länger als 3 Monate zurückliegt; 
    • Doppelt Geimpfte, deren Zweitimpfung nicht länger als 3 Monate zurückliegt; 
    • Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung („Booster“) erhalten haben; 
    • Personen, für die es keine Empfehlung der ständigen Impfkommission zur Durchführung einer Auffrischungsimpfung gibt, das gilt insbesondere für Schüler zwischen 12 und 17 Jahren.
  • Ausnahmeregelungen gelten weiterhin für Schüler bis zu einem Alter von einschließlich 17 Jahren, sofern diese im Rahmen des Schulbesuchs an den regelmäßigen Testungen teilnehmen (also nicht in den Ferien). Diese sind stets zur Teilnahme am Sportbetrieb berechtigt. Allerdings gilt die Ausnahmeregelung für 12-17jährige Schüler nach Ankündigung der Landesregierung möglicherweise nur noch bis Ende Januar 2022. Es kann also sein, dass ungeimpfte 12-17jährige Schüler ab Feburar 2022 nicht mehr am Sportbetrieb teilnehmen können. Wer aus dieser Altersgruppe noch nicht (vollständig) geimpft ist, sollte dies schnellstmöglich nachholen! 
  • Noch nicht eingeschulte Kinder bis einschließlich 7 Jahre müssen ebenfalls keine Nachweise vorlegen.
  • Des Weiteren hat sich auch die Maskenpflicht verschärft: Die bisher zulässigen medizinischen Masken („OP-Masken“) reichen für Personen ab 18 Jahren nicht mehr aus. Nunmehr soll – mit Ausnahme des unmittelbaren Sporttreibens – in Innenräumen jeder erwachsene Teilnehmer eine FFP2-Maske tragen.  Für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 17 Jahren reichen medizinische Masken aus, für Kinder bis einschließlich 5 Jahren besteht keine Maskenpflicht.     

Unser aktualisiertes Hygienekonzept mit allen Einzelheiten findet sich hier: Hygienekonzept der TSG 1882 Ziegelhausen (Stand: 10. Januar 2022) .

Im Übrigen gilt weiter unser Aufruf: Lasst Euch impfen oder boostern, damit wir schnell wieder zu normalen Verhältnissen zurückkommen!