Vaddertagsgrille uff`m Pferchel

Die TSG 1882 Ziegelhausen e.V. lädt jung und alt, Väter und Nicht-Väter, Mütter und Nicht-Mütter, Mitglieder und nicht-Mitglieder zum Grille uff´s Pferchel ein!

Die Bewirtung startet ab 10:30 Uhr und wir freuen uns über alle Wandersleut, TSG-Unterstützer, Spazierende und Interessierte.

Es gibt Getränke, Würstchen, Steaks, Kaffee, Kuchen und ein paar Spielstationen für Kinder.

Plakat A3 – Vaddertagsgrillen uff´m Pferchel-3

Weihnachts-Trainingspause bis zum 8. Januar 2023

Ab heute sind Weihnachtsferien und damit alle städtischen Sporthallen für den Trainingsbetrieb bis einschließlich zum 8. Januar gesperrt. Auch in unserem Gymnastikraum ruht der Trainingsbetrieb bis zum 8. Januar. Wir freuen uns auf ein sportliches Wiedersehen im Neuen Jahr! 

Der TSG-Spiegel 3/2022 ist online!

Vor einigen Tagen war die TSG-Spiegel-Ausgabe 3/2022 bei unseren Mitgliedern im Briefkasten. Nun kann der TSG-Spiegel wie die vorigen Ausgaben auch online gelesen werden und zwar hier: TSG-Spiegel

Viel Spaß beim Lesen! 

Corona-Update: Wegfall fast aller Beschränkungen

Nachdem mit Ablauf des heutigen Tages (2. April) auch die Übergangsfristen nach dem neuen Infektionsschutzgesetz  ablaufen, fallen ab morgen die meisten Corona-Regeln weg. Damit sind auch die Einschränkungen, die unseren Sportbetrieb bisher noch getroffen haben, zunächst einmal Vergangenheit: Ab morgen entfällt die Maskenpflicht und auch die 3G-Regelung. Zugangsbeschränkungen zum Trainings- und Spielbetrieb gibt es nicht mehr, auch wenn das dem einen oder anderen angesichts der derzeitigen Infektionszahlen vielleicht nicht ganz einleuchtet. 

Ungeachtet der gelockerten Regeln bitten wir unsere Mitglieder, Übungsleiter und Zuschauer, auch weiterhin die in den letzten beiden Jahren eingeübten Vorsichtsregeln einzuhalten und auf die eigene Gesundheit zu achten.  Freiwilliges Masketragen ist selbstverständlich willkommen! Da zudem die Quarantäneregelungen weitergelten, sind nachweislich infizierte Personen und solche mit Symptomen, die zwingend auf eine Infektion hindeuten, auch weiterhin vom Sportbetrieb ausgeschlossen. Unmittelbare Kontaktpersonen bitten wir, im Zweifel lieber mal auf eine Trainingseinheit zu verzichten, als diese zum Super-Spreader-Event zu machen.

       

 

Corona-Update: Nur noch Alarmstufe I – Sport mit 2G (ohne+) möglich

Seit dem 28. Januar 2022 gilt in Baden-Württemberg eine neue Fassung der Corona-Verordnung. Diese enthält – entgegen der ursprünglichen Ankündigung der Landesregierung – eine erneute Verlängerung der Sonderregelungen für Schüler. Das bedeutet, dass Schüler auch in Zukunft ohne weiteren Nachweis bzgl. ihrer Immunisierung am Sportbetrieb teilnehmen dürfen. Ausgenommen sind die Ferienzeiten, in denen in der Schule nicht getestet wird. 

Ebenfalls seit dem 28. Januar 2022 gilt in Baden-Württemberg trotz steigender Infektionszahlen nur noch die Alarmstufe I. Das bedeutet, dass für unseren Sportbetrieb momentan nur noch 2G statt 2G+ gilt. Teilnehmen darf als jeder, der vollständig geimpft oder genesen ist und dies nach den bekannten Regeln durch ein gültiges digitales Zertifikat nachweisen kann. 

Hoffen wir, dass es dabei bleibt!  

Corona-Update: Neues Jahr, nicht viele neue Regeln!

Das Jahr 2021 endete in Baden-Württemberg mit einer angepassten Corona-Verordnung, die seit dem 27. Dezember 2021 gilt. Da aus den Bund-Länder-Gesprächen vom 7. Januar 2022 keine sportspezifischen Inhalte bekanntgeworden sind, beginnen wir unser Sportjahr mit folgenden (neuen) Corona-Regeln: 

  • In Baden-Württemberg gilt nach wie vor die Alarmstufe II
  • Deshalb wird im Freien Sportbetrieb nur nach der 2G-Regelung durchgeführt, d.h. teilnehmen darf nur, wer entweder geimpft oder genesen ist. 
  • In geschlossenen Räumen gilt die 2G-plus-Regelung, d.h. teilnehmen darf nur, wer entweder vollständig geimpft oder genesen ist UND zusätzlich einen aktuell gültigen negativen Corona-Test nachweisen kann (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden). Von dieser zusätzlichen Testpflicht gelten folgende Ausnahmen: 
    • Genesene, deren Genesung nicht länger als 3 Monaten zurückliegt; 
    • Genesene und einfach Geimpfte, wenn die nach der Genesung verabreichte Impfung nicht länger als 3 Monate zurückliegt; 
    • Doppelt Geimpfte, deren Zweitimpfung nicht länger als 3 Monate zurückliegt; 
    • Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung („Booster“) erhalten haben; 
    • Personen, für die es keine Empfehlung der ständigen Impfkommission zur Durchführung einer Auffrischungsimpfung gibt, das gilt insbesondere für Schüler zwischen 12 und 17 Jahren.
  • Ausnahmeregelungen gelten weiterhin für Schüler bis zu einem Alter von einschließlich 17 Jahren, sofern diese im Rahmen des Schulbesuchs an den regelmäßigen Testungen teilnehmen (also nicht in den Ferien). Diese sind stets zur Teilnahme am Sportbetrieb berechtigt. Allerdings gilt die Ausnahmeregelung für 12-17jährige Schüler nach Ankündigung der Landesregierung möglicherweise nur noch bis Ende Januar 2022. Es kann also sein, dass ungeimpfte 12-17jährige Schüler ab Feburar 2022 nicht mehr am Sportbetrieb teilnehmen können. Wer aus dieser Altersgruppe noch nicht (vollständig) geimpft ist, sollte dies schnellstmöglich nachholen! 
  • Noch nicht eingeschulte Kinder bis einschließlich 7 Jahre müssen ebenfalls keine Nachweise vorlegen.
  • Des Weiteren hat sich auch die Maskenpflicht verschärft: Die bisher zulässigen medizinischen Masken („OP-Masken“) reichen für Personen ab 18 Jahren nicht mehr aus. Nunmehr soll – mit Ausnahme des unmittelbaren Sporttreibens – in Innenräumen jeder erwachsene Teilnehmer eine FFP2-Maske tragen.  Für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 17 Jahren reichen medizinische Masken aus, für Kinder bis einschließlich 5 Jahren besteht keine Maskenpflicht.     

Unser aktualisiertes Hygienekonzept mit allen Einzelheiten findet sich hier: Hygienekonzept der TSG 1882 Ziegelhausen (Stand: 10. Januar 2022) .

Im Übrigen gilt weiter unser Aufruf: Lasst Euch impfen oder boostern, damit wir schnell wieder zu normalen Verhältnissen zurückkommen! 

Frohe Weihnachten!

Mit Impressionen aus der Weihnachtsdeko unserer Geschäftsstelle wünschen wir allen unseren Mitgliedern, unseren ÜbungsleiterInnen, den vielen ehrenamtlichen HelferInnen und sonstigen UnterstützerInnen, den Eltern und Großeltern unserer Kinder und Jugendlichen sowie allen Anderen in und außerhalb von Ziegelhausen Frohe Weihnachten und einen guten Übergang ins Neue Jahr 2022!

Wir verbinden diese Weihnachtswünsche mit einem herzlichen Dank an alle für die Zusammenarbeit im ablaufenden Jahr. Ein besonderer Dank geht noch einmal an Cornelia Gans, die nach 16 Jahren als Vorsitzende im Oktober aus dem Vorstand des Vereins ausgeschieden ist, für Ihre Arbeit in den Jahren ihrer Amtszeit! 

Wir freuen uns auf 2022 – in der Hoffnung, dass uns die Pandemie in unseren sportlichen Ambitionen nicht zu sehr ausbremst! Bleibt alle gesund und kommt gut rein! 

Anette Fink, Janina Gassert und Uwe Pirl (Vorstand der TSG 1882 Ziegelhausen e.V.)

Kein Sportbetrieb und Geschäftsstellenferien bis zum 9. Januar 2022

Da in den Weihnachtsferien die städtischen Sporthallen geschlossen sind, ruht unser Sportbetrieb bis zum 9. Januar 2022. Das gilt auch für die Übungseinheiten in unserem Gymnastikraum. 

Auch unsere Geschäftsstelle ist während der Weihnachtsferien geschlossen. Die erste Öffnungszeit im neuen Jahr ist Mittwoch, der 12. Januar 2022.  

Corona-Update: 2G+ für Indoor-Sport unter der Alarmstufe II

Wie erwartet und auch angekündigt hat die Landesregierung in der Nacht von Freitag auf Samstag eine neue Fassung der Corona-Verordnung veröffentlicht, die vor allem in der aktuell gültigen Alarmstufe II erhebliche Verschärfungen mit sich bringt. Verkürzt ausgedrückt gilt ab sofort: Für Indoor-Sport gilt ab sofort die 2G+-Regel. Daher dürfen am Sport in geschlossenen Räumen nur noch Personen teilnehmen, die entweder vollständig geimpft oder in den letzten 6 Monaten von einer Corona-Infektion genesen sind UND zusätzlich einen aktuell gültigen negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test nachweisen können. Ausnahmen gelten nach wie vor für Personen unter 18 Jahren. Allerdings wurde bereits angekündigt, dass die Gruppe der 12-17jährigen SchülerInnen diese Ausnahme nur noch bis Ende Januar in Anspruch nehmen kann, weil davon ausgegangen wird, dass bis dahin jeder aus dieser Altersgruppe die Möglichkeit hatte, sich impfen zu lassen.

Update am 6.Dezember 2021: Mittlerweile enthält die Verordnung eine ausdrückliche Regelung, nach der die zusätzliche Testpflicht nicht gilt für diejenigen, die bereits eine Auffrischungsimpfung („Booster“) erhalten haben. Darüber hinaus hat die Landesregierung mittlerweile mehrfach öffentlich verkündet, dass die Testpflicht auch für diejenigen entfällt, deren zweite Impfung noch nicht länger als 6 Monate zurückliegt. Auch wenn diese Regelung bisher nicht in den Verordnungstext eingeflossen ist, wird man sich auf die öffentlichen Äußerungen der Landesregierung in diesem Punkt berufen können. 

Darüber hinaus gibt es in Ziegelhausen eine neue Corona-Teststation: Steffi’s Klause in der Neckarhelle bietet täglich von 10-22 Uhr Schnelltests an. 

Nach wie vor rufen wir unsere Mitglieder und Freunde dazu auf, sich schnellstmöglich impfen bzw. boostern zu lassen!