Unser Trainingsbetrieb startet wieder und erfreulicherweise wird das von weiteren Lockerungen begleitet. Seit dem 3. Juni 2021 gibt es eine angepasste Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, mit der die Öffnungsschritte angepasst wurden und weitere Lockerungen für Gebiete mit einer 7-Tage-Inzidenz von unter 35 in Kraft getreten sind. Da dies in Heidelberg der Fall ist, treten diese Lockerungen für uns unmittelbar in Kraft.
Die wesentlichen Änderungen:
- Es entfällt in Öffnungsstufe 3 die Beschränkung auf kontaktarmen und kontaktlosen Sport. Alle in unserem Verein angebotenen Sportarten können durchgeführt werden, nun auch mit ein wenig freieren Trainingsgestaltungen.
- Es gilt nun ein Limit von 1 Person pro 10 angefangene qm Übungsfläche. Damit dürften die meisten unserer Angebote wieder ohne größere Einschränkungen bei der Zahl der Teilnehmenden möglich sein.
- Im Freien entfällt bis auf weiteres, d.h. solange die Inzidenz in Heidelberg unter 35 ist, die Testpflicht. In der Halle muss weiter jeder Teilnehmende ab 7 Jahre aufwärts einen Testnachweis nicht älter als 24 Stunden, einen Nachweis über eine vollständige Corona-Schutzimpfung oder einen noch gültigen Nachweis über eine Genesung nach einer Corona-Infektion vorlegen.
- Für Tests, die in der Schule durchgeführt wurden, gilt nun allerdings eine Sonderregelung. Eine Testbescheinigung der Schule ist 60 Stunden gültig. Damit ist bei Tests in der Schule z.B. am Montag und Mittwoch oder Montag und Donnerstag die ganze Trainingswoche abgedeckt. Wir bitten unsere SchülerInnen daher dringend, sich die Tests in der Schule bestätigen zu lassen.
- Die Testmöglichkeit vom Sportkreis in Schlierbach wurde wieder eingestellt, stattdessen gibt es jetzt auf dem Kuchenblech ein Testcenter. Testtermine können hier gebucht werden: Link zum Testzentrum Ziegelhausen. Die Öffnungszeiten sind unter der Woche 8:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 19:00 Uhr, am Wochenende nur 8:00 – 13:00 Uhr. Wir bitten unsere Mitglieder, das lokale Testzentrum möglichst rege zu nutzen, damit es möglichst gut ausgelastet ist und langfristig besteht.
- Die Nutzung von Umkleiden und Duschen ist wieder möglich.
- Wettkämpfe sind wieder zulässig, allerdings unter Einschränkungen. Man kann also z.B. Freundschaftsspiele ohne Zuschauer abhalten.
Unverändert sind wir verpflichtet, Anwesenheitslisten zu führen und die Teilnahmevoraussetzungen zu kontrollieren und das auch zu dokumentieren. Wir bitten alle TeilnehmerInnen an unseren Angeboten, zum Training jeweils den Nachweis über Impfung, Genesung oder Test mitzubringen. Wer den Nachweis nicht vorlegen kann, darf nicht am Training teilnehmen! Wir können nur im absoluten Ausnahmefall selbst Coronatests anbieten und dies auch nur in geringer Zahl.
Im Übrigen gelten die allgemeinen Hygieneregeln (richtig Hände waschen/desinfizieren, Niesen/Husten, Abstand, Körperkontakt, Lüftung der Räume) auch beim Sport. Abseits des unmittelbaren Trainingsbetriebs ist eine FFP2-Maske oder eine vergleichbare Maske zu tragen.
Eine ausführliche Fassung unseres angepassten Hygienekonzepts steht hier zur Verfügung: Link zum angepassten Hygienekonzept.