Corona-Update: Neue Verordnungen und Alarmstufe II

Im Laufe der vergangenen Woche wurde die Corona-Verordnung des Landes angepasst, durch eine neue Fassung der Corona-Verordnung Sport ergänzt. Seit Donnerstag gilt die neu eingeführte Alarmstufe II. Glücklicherweise sind die Auswirkungen der neuen Regelungen auf unseren Sportbetrieb eher überschaubar.

Die wesentlichen neuen Punkte sind:

  • Für die Sportler gilt beim Sporttreiben nach wie vor „2G“, d.h. man muss geimpft oder genesen sein und dies durch die entsprechenden Bescheinigungen / Zertifikate nachweisen können.  Die Ausnahmen, die für Wettkampfserien in der Warnstufe galten, sind weggefallen. 
  • Ebenfalls „2G“ gilt nach der Corona-Verordnung Sport für sogenanntes „Funktionspersonal“ (auch bei Wettkämpfen). Der Begriff Funktionspersonal wird in dem Zusammenhang nicht näher beschrieben. Wir verstehen darunter jeden, der für die Durchführung des Trainings oder Wettkampfes eine organisatorische Aufgabe hat, z.B. Übungsleiter, Mannschaftsbetreuer, Schiedsrichter, Hygieneverantwortliche und im Fall von Auswärtsspielen aber auch Eltern, die Fahrdienste leisten. 
  • Für Zuschauer gilt 2G+, d.h. es sind nur Zuschauer zugelassen die sowohl geimpft/genesen sind als auch zusätzlich noch einen aktuellen negativen Test nachweisen können. 
  • Die Ausnahmeregelungen in Bezug auf Übungsleiter, nach der bisher alle Übungsleiter nach 3G behandelt wurden, gilt nur noch für bezahlte Übungsleiter.  Nicht immunisierte bezahlte Übungsleiter dürfen weiterhin tätig sein, müssen aber an jedem einzelnen Präsenztag einen neuen negativen Test vorlegen. Für ehrenamtliche Übungsleiter gelten die Regelungen für Sportler, d.h. derzeit 2G.
  • Die Ausnahmen für Schüler gelten weiter, sofern diese noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben.   

Die aktuelle Zusammenfassung der in unserem Verein geltenden Regelungen findet sich hier: Hygienekonzept der TSG Ziegelhausen

Nach wie vor gilt unser Aufruf an die Mitglieder und Freunde unseres Vereins: Lasst Euch impfen oder boostern – das ist ungeachtet der Berichte über Impfdurchbrüche der schnellste Weg zurück ins normale Leben! Nach allem was bekannt ist, können Geimpfte zwar an Corona erkranken, haben aber deutlich seltener schwere Verläufe und sind für einen kürzeren Zeitraum ansteckend.   

Corona-Update: Ab heute gilt die Alarmstufe!

Ab heute gilt in Baden-Württemberg nach dem Stufenmodell der geltenden Corona-Verordnung die Alarmstufe. Damit sind wieder Änderungen für den Sportbetrieb verbunden. Es gilt ab sofort im Wesentlichen striktes „2G“. Im Detail bedeutet das Folgendes:

  • Erwachsene dürfen in geschlossenen Räumen nur noch geimpft oder genesen am Sportbetrieb teilnehmen, also striktes 2G. Im Freien kann eine nicht immunisierte Person teilnehmen, wenn ein Nachweis über einen negativen PCR-Test vorgelegt wird (Schnelltests gelten nicht mehr).
  • Ausnahmen gelten wie bisher für Schülerinnen, die in der Schule getestet werden. Diese dürfen uneingeschränkt am Sportbetrieb teilnehmen.
  • Ausnahmen gelten des Weiteren für nicht immunisierte Übungsleiter: Nicht immunisierte Übungsleiter dürfen weiterhin den Trainingsbetrieb durchführen, müssen aber an jedem einzelnen Präsenztag einen aktuellen Nachweis über einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen.

Wie immer haben wir unser Hygienekonzept an die neuen Regelungen angepasst. Die aktuelle Fassung kann hier eingesehen werden: Hygienekonzept der TSG Ziegelhausen

Für den Zugang zu unserer Geschäftsstelle orientieren wir uns an den Regelungen für den Einzelhandel. Deshalb gilt da ab sofort die „3G“-Regel. Zutritt hat, wer geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet ist.

Weiterhin gilt unser Apell an alle unsere Mitglieder und Freunde: Lasst Euch impfen bzw. boostern! Das ist der schnellste Weg zu normalen Verhältnissen. 

Corona Update: Warnstufe in Baden-Württemberg, Indoor-Sport nur noch mit PCR-Test

Leider gibt es mal wieder ein Corona-Update. Bereits seit Mitte August werden die in Baden-Württemberg gültigen Regelungen nach der Corona-Verordnung des Landes in einem Stufenmodell geregelt, das in Abhängigkeit von der sogenannten Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der Personen pro 100.000 Einwohner, die innerhalb von 7 Tagen wegen Corona ins Krankenhaus müssen) und/oder der absoluten Zahl der im gesamten Bundesland auf Intensivstationen behandelten Coronapatienten eine Basisstufe, eine Warnstufe und eine Alarmstufe kennt. 

Bisher waren wir in der Basisstufe. Leider hat nun die Anzahl der im gesamten Bundesland auf Intensivstationen behandelten Coronapatienten den Wert von 250 überschritten, sodass nach Bekanntgabe durch die Landesregierung ab heute (Mittwoch, 3. November 2021) die Warnstufe gilt. 

Für Geimpfte und Genesene mit einem entsprechenden Nachweis hat das keine Auswirkungen. Ungeimpfte Personen dürfen aber in der Warnstufe in geschlossenen Räumen nur noch am Sportbetrieb teilnehmen, wenn sie einen aktuell gültigen (d.h. nicht älter als 48 Stunden), negativen PCR-Test vorlegen können. Im Freien ist ein sogenannter Antigen-Schnelltest erforderlich, Selbsttests zur individuellen Eigenanwendung sind nicht mehr zugelassen.  Ausgenommen von der Testpflicht sind nach wie vor Schüler und Kinder unter 6 Jahren. 

Wir haben unser Hygienekonzept entsprechend angepasst. Die aktuelle Fassung ist hier verlinkt: Link

Wir appellieren an alle unsere Mitglieder,  sich impfen zu lassen und sich im Übrigen an die Regelungen zu halten, damit wir schnell wieder ohne Corona-Updates Sport treiben können!

Viele Besucher beim Tag der offenen Tür im Neckarweg!

Am 16. Oktober wurde unser neuer Gymnastikraum im Neckarweg 2 mit einem Tag der offenen Tür nun auch offiziell eingeweiht. Unsere neue Vorsitzende Anette Fink stellte den zahlreichen Besuchern den Raum und die neuen Angebote insbesondere im Bereich Yoga, Kindertanz und Fitness vor, gefolgt von kleineren Vorführungen aus diesem Bereich. Sehr gefreut haben wir uns darüber, dass uns der Stadtteilverein in Person seines Vorsitzenden Raimund Beisel mit einer Spende über 500 EUR für unsere Jugendarbeit überraschte.  Herzlichen Dank dafür, lieber Raimund und an alle, die dazu beigetragen haben! 

Impressionen vom Tag der offenen Tür gibt es hier:  

Vereinsgeschäftsstelle: Neue Öffnungszeiten ab sofort!

Unsere neue Geschäftsstelle im Neckarweg 2, 69118 Heidelberg-Ziegelhausen, hat ab sofort neue Öffnungszeiten. Unsere Mitglieder und alle, die es hoffentlich bald werden  wollen, erreichen uns ab sofort zu den folgenden Zeiten: 

WochentagUhrzeit
Mittwoch
17:00 Uhr - 19:00 Uhr
Freitag09:30 Uhr - 12:30 Uhr

 

Yoga – Jetzt als eigene Sportart auf der Homepage

Unser neuer seit zwei Wochen in Betrieb befindlicher Gymnastikraum gibt uns die Möglichkeit, unsere Angebote im Bereich Yoga und Entspannung deutlich auszuweiten. Aus bisher einer Gruppe sind nun schon 5 verschiedene Angebote geworden, die sich an alle im Verein aktiven Altersgruppen / Generationen richten. Folgerichtig haben wir auch die Homepage ein bisschen umgebaut und führen diese Angebote nun unter Sportarten als eigene Kategorie namens Yoga: https://tsg-ziegelhausen.de/yoga/ statt wie bisher als Teil der Fitnessangebote.

Interessenten für die neuen Gruppen sind uns jederzeit herzlich willkommen, gern auch zu einem unverbindlichen Probetraining.

Anmeldungen für die Angebote nehmen die Vereinsgeschäftsstelle unter geschaeftsstelle@tsg-ziegelhausen.de oder die hier  https://tsg-ziegelhausen.de/yoga/ansprechpartner/ genannten Ansprechpartnerinnen gern entgegen.  Wir freuen uns auf euch!

 

 

   

Es geht los! Neue und umgezogene Angebote im eigenen Gymnastikraum …

Wir freuen uns sehr darüber, dass unser neuer Gymnastikraum in der früheren Schlecker-Filiale im Neckarweg 2 seit der vergangenen Woche in Betrieb ist.  Als erste konnte die aus der Aula der Steinbachhalle umgezogene Power-Yoga-Gruppe am Dienstagabend den Raum nutzen (siehe Bild). Nach und nach gehen nun unsere alten und neuen Angebote an den Start. Folgende neue Angebote, die wir in den nächsten Wochen in unregelmäßiger Folge hier noch vorstellen werden, gibt es: 

Montag: 18.15h – 19.15h (ab 04.10.2021)

Dance Fitness für Erwachsene mit Nicole

Tanz dich fit! Dance Fitness ist eine Mischung aus einfachen aber effektive Tanzbewegungen und abwechslungsreichen Übungen unterstützt durch temperamentvolle Musik.

Dienstag: 10.00h – 11.00h  (in Planung)

Seniorengymnastik mit Nicola

Lockerungs-, Dehn- und Kräftigungsübungen die die Elastizität des Bewegungsapparates trainieren.

Dienstag: 15.45h – 16.45h  (ab 21.09.2021)

Kinder Yoga   ab 4 Jahren mit Sabine

Beim Yoga für Kinder werden durch Yoga-, Atem- und Entspannungsübungen sowie Bewegungsspiele die Körper- und Sinneswahrnehmungen verbessert. Die Muskulatur wird gedehnt und gestärkt, die Kinder werden kräftiger und flexibler. Meditations- und Achtsamkeitsübungen fördern ihre Konzentration.

Donnerstag: 10.00h – 11.00h  (ab 23.09.2021)

Eltern/ Großeltern – Kind – Yoga (1-3 Jahre) mit Sabine  

Loslassen, stärken, verbinden – und gemeinsam Spaß haben: Darum geht es in dieser wunderbaren Eltern-Kind-Yoga-Sequenz

Donnerstag: 19.00h – 20.00h 

Rückengymnastik mit Kirsten

Dieser Rückengymnastikkurs beinhaltet verschiedene Kräftigungs- und Mobilisationsübungen zur Stärkung von Rücken und Rumpf.

Freitag: 18.00h – 19.00h und 19.30h-20.30h

Body & Mind mit Anette

Elemente aus Yoga, Qi Gong, Progressive Muskelentspannung sowie Achtsamkeits- und Entspannungsübungen bringen den Geist zur Ruhe und den Körper in Einklang.

 

Anmeldungen für die neuen Angebote nimmt unsere Geschäftsstelle unter geschaeftsstelle@tsg-ziegelhausen.de gern entgegen. Nach vorheriger Anmeldung ist jederzeit auch eine probeweise Teilnahme möglich. Die Kontaktdaten sind auf der Homepage www.tsg-ziegelhausen.de zu finden. Wir freuen uns auf euch!

Bitte eigene Matten und ein Handtuch mitbringen.

Corona-Update: Kleine Rolle rückwärts – doch weiter Anwesenheitslisten

In unserem letzten Corona-Update am Sonntag, den 27. Juni hatten wir angekündigt, dass neben der Verpflichtung zur Vorlage eines Test-, Impf- und Genesungsnachweises für den Sport auch die Verpflichtung wegfällt, Anwesenheitslisten zu führen und Kontaktdaten zu erfassen. Was zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt war: Neben der Änderung der allgemeinen Coronaverordnung am 25. Juni hat die Landesregierung am 26. Juni noch eine Coronaverordnung Sport nachgeschoben, die aber erst am Montag, den 28. Juni veröffentlicht wurde. Diese Coronaverordnung Sport enthält nun auch wieder die Verpflichtung, dass der Betreiber von öffentlichen oder privaten Sportstätten Anwesenheitslisten mit Kontaktdaten führen muss. 

Warum man das nicht unmittelbar in der Coronaverordnung geregelt hat und warum die Landesregierung am letzten Freitag ein die  den Sport betreffenden Regelungen nur unvollständig wiedergebendes Merkblatt herausgegeben hat, müssen wir nicht verstehen. Fakt ist: 

  • Es bleibt beim Wegfall der Verpflichtung, einen Test-, Impf- oder Genesungsnachweis vorzulegen, solange die Inzidenzen unter 35 liegen. 
  • Es bleibt auch beim Wegfall sämtlicher Beschränkungen hinsichtlich der Personenzahl, solange die Inzidenzen unter 50 liegen. 
  • Es sind aber weiter Anwesenheitslisten zu führen und die Kontaktdaten der Teilnehmer zu erfassen (regelmäßige Teilnehmer natürlich nur einmal). 

Unser Hygienekonzept haben wir dem entsprechend noch einmal angepasst: Hygienekonzept der TSG Ziegelhausen 

Corona-Update: Nahezu Normalbetrieb ab dem 28. Juni 2021!

Die Landesregierung hat am Freitag eine neue Corona-Verordnung veröffentlicht, die ab Montag, dem 28. Juni 2021 gilt. Erfreulicherweise gibt es weitere Lockerungen. Die wesentlichen Änderungen sind:

  • Die Verordnung definiert in Abhängigkeit von regionalen Inzidenzwerten (7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner) insgesamt 4 Inzidenzstufen (Stufe 1: unter 10, Stufe 2: 10-35, Stufe 3: 35-50, Stufe 4: über 50).
  • In Heidelberg liegt die Inzidenz schon lange unter 35 und derzeit auch unter 10, d.h. wir bewegen uns in Stufe 1.
  • In Stufe 1 und 2 entfallen jegliche Beschränkungen in Bezug auf die Anzahl der Teilnehmenden und die Vorlage von Test-, Impf- und Genesungsnachweisen. Erst ab Stufe 3, d.h. bei einer Inzidenz von über 35, gälte wieder „3G“, d.h.  teilnehmen dürfte nur, wer geimpft, getestet oder genesen ist. Würden die Inzidenzen wieder auf über 50 steigen und damit Stufe 4 gelten, gäbe es wieder eine Beschränkung der Anzahl der Teilnehmenden.
  • Die Verpflichtung zur Führung von Anwesenheitslisten entfällt ebenfalls und gilt nur noch bei Wettkämpfen.
  • Bei Wettkämpfen ist weiterhin ein Hygienekonzept und die Erfassung der Kontaktdaten aller anwesenden Personen erforderlich und ggf. – in Abhängigkeit von der Zuschauerzahl – auch die Vorlage von Test-, Impf- und Genesungsnachweisen. 

Damit sind wir jedenfalls momentan fast wieder im Normalbetrieb. Dementsprechend können wir in unseren Gruppen nun auch deutlich einfacher wieder Neuzugänge, Schnupperteilnehmer und Gäste begrüßen! 

Ungeachtet des Wegfalls der obligatorischen Anwesenheitslisten bitten wir unsere ÜbungsleiterInnen, dass in den einzelnen Gruppen die Kontaktdaten aller Teilnehmenden grundsätzlich verfügbar sind. Falls es doch einmal zu einem Ansteckungsfall käme, der eine unserer Gruppen betrifft, ist es sicher hilfreich, wenn wir zur Kontaktverfolgung beitragen können.

Im Übrigen gelten weiterhin die allgemeinen Hygieneregeln (richtig Hände waschen/desinfizieren, Niesen/Husten, Abstand, Körperkontakt, Lüftung der Räume) auch beim Sport. Abseits des unmittelbaren Trainingsbetriebs ist eine FFP2-Maske oder eine vergleichbare Maske zu tragen.

Eine Neufassung unseres Hygienekonzepts findet sich hier: Hygienekonzept der TSG Ziegelhausen. Hilfreich ist auch das von der Landesregierung herausgegebene Übersichtsblatt, das die neuen Regelungen für alle Lebensbereiche zusammenfasst. 

Corona-Update: Weitere Lockerungen, neue Testmöglichkeiten, angepasstes Hygienekonzept!

Unser Trainingsbetrieb startet wieder und erfreulicherweise wird das von weiteren Lockerungen begleitet. Seit dem 3.  Juni 2021 gibt es eine angepasste Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, mit der die Öffnungsschritte angepasst wurden und weitere Lockerungen für Gebiete mit einer 7-Tage-Inzidenz von unter 35 in Kraft getreten sind. Da dies in Heidelberg der Fall ist, treten diese Lockerungen für uns unmittelbar in Kraft. 

Die wesentlichen Änderungen:

  • Es entfällt in Öffnungsstufe 3 die Beschränkung auf kontaktarmen und kontaktlosen Sport. Alle in unserem Verein angebotenen Sportarten können durchgeführt werden, nun auch mit ein wenig freieren Trainingsgestaltungen.
  • Es gilt nun ein Limit von 1 Person pro 10  angefangene qm Übungsfläche. Damit dürften die meisten unserer Angebote wieder ohne größere Einschränkungen bei der Zahl der Teilnehmenden möglich sein. 
  • Im Freien entfällt bis auf weiteres, d.h. solange die Inzidenz in Heidelberg unter 35 ist, die Testpflicht. In der Halle muss weiter jeder Teilnehmende ab 7 Jahre aufwärts einen Testnachweis nicht älter als 24 Stunden, einen Nachweis über eine vollständige Corona-Schutzimpfung oder einen noch gültigen Nachweis über eine Genesung nach einer Corona-Infektion vorlegen.
  • Für Tests, die in der Schule durchgeführt wurden, gilt nun allerdings eine Sonderregelung. Eine Testbescheinigung der Schule ist 60 Stunden gültig. Damit ist bei Tests in der Schule z.B. am Montag und Mittwoch oder Montag und Donnerstag die ganze Trainingswoche abgedeckt. Wir bitten unsere SchülerInnen daher dringend, sich die Tests in der Schule bestätigen zu lassen.  
  • Die Testmöglichkeit vom Sportkreis in Schlierbach wurde wieder eingestellt, stattdessen gibt es jetzt auf dem Kuchenblech ein Testcenter. Testtermine können hier gebucht werden: Link zum Testzentrum Ziegelhausen. Die Öffnungszeiten sind unter der Woche 8:00 – 13:00 Uhr und  14:00 – 19:00 Uhr, am Wochenende nur 8:00 – 13:00 Uhr. Wir bitten unsere Mitglieder, das lokale Testzentrum möglichst rege zu nutzen, damit es möglichst gut ausgelastet ist und langfristig besteht. 
  • Die Nutzung von Umkleiden und Duschen ist wieder möglich.
  • Wettkämpfe sind wieder zulässig, allerdings unter Einschränkungen. Man kann also z.B. Freundschaftsspiele ohne Zuschauer abhalten.

Unverändert sind wir verpflichtet, Anwesenheitslisten zu führen und die Teilnahmevoraussetzungen zu kontrollieren und das auch zu dokumentieren. Wir bitten alle TeilnehmerInnen an unseren Angeboten, zum Training jeweils den Nachweis über Impfung, Genesung oder Test mitzubringen. Wer den Nachweis nicht vorlegen kann, darf nicht am Training teilnehmen! Wir können nur im absoluten Ausnahmefall selbst Coronatests anbieten und dies auch nur in geringer Zahl. 

Im Übrigen gelten die allgemeinen Hygieneregeln (richtig Hände waschen/desinfizieren, Niesen/Husten, Abstand, Körperkontakt, Lüftung der Räume) auch beim Sport. Abseits des unmittelbaren Trainingsbetriebs ist eine FFP2-Maske oder eine vergleichbare Maske zu tragen. 

Eine ausführliche Fassung unseres angepassten Hygienekonzepts steht hier zur Verfügung: Link zum angepassten Hygienekonzept.