Corona-Update: 2G+ für Indoor-Sport unter der Alarmstufe II

Wie erwartet und auch angekündigt hat die Landesregierung in der Nacht von Freitag auf Samstag eine neue Fassung der Corona-Verordnung veröffentlicht, die vor allem in der aktuell gültigen Alarmstufe II erhebliche Verschärfungen mit sich bringt. Verkürzt ausgedrückt gilt ab sofort: Für Indoor-Sport gilt ab sofort die 2G+-Regel. Daher dürfen am Sport in geschlossenen Räumen nur noch Personen teilnehmen, die entweder vollständig geimpft oder in den letzten 6 Monaten von einer Corona-Infektion genesen sind UND zusätzlich einen aktuell gültigen negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test nachweisen können. Ausnahmen gelten nach wie vor für Personen unter 18 Jahren. Allerdings wurde bereits angekündigt, dass die Gruppe der 12-17jährigen SchülerInnen diese Ausnahme nur noch bis Ende Januar in Anspruch nehmen kann, weil davon ausgegangen wird, dass bis dahin jeder aus dieser Altersgruppe die Möglichkeit hatte, sich impfen zu lassen.

Update am 6.Dezember 2021: Mittlerweile enthält die Verordnung eine ausdrückliche Regelung, nach der die zusätzliche Testpflicht nicht gilt für diejenigen, die bereits eine Auffrischungsimpfung (“Booster”) erhalten haben. Darüber hinaus hat die Landesregierung mittlerweile mehrfach öffentlich verkündet, dass die Testpflicht auch für diejenigen entfällt, deren zweite Impfung noch nicht länger als 6 Monate zurückliegt. Auch wenn diese Regelung bisher nicht in den Verordnungstext eingeflossen ist, wird man sich auf die öffentlichen Äußerungen der Landesregierung in diesem Punkt berufen können. 

Darüber hinaus gibt es in Ziegelhausen eine neue Corona-Teststation: Steffi’s Klause in der Neckarhelle bietet täglich von 10-22 Uhr Schnelltests an. 

Nach wie vor rufen wir unsere Mitglieder und Freunde dazu auf, sich schnellstmöglich impfen bzw. boostern zu lassen!