Wandern im Oktober mit der TSG Ziegelhausen!

Liebe Wandersleut,

die Oktoberwanderung am 13.10 .2022 führt uns auf traditionsreicher Strecke von
Handschuhsheim durch Gärten, Felder und Weinberge nach Schriesheim,
Schlußeinkehr dort in die Weinstube Müller. Abfahrt mit dem 34-er Bus um
13:49 ab Neckarschule, am Bismarckplatz umsteigen in die Linie 5 bis
Handschuhsheim/Burgstraße. Die Rückfahrt erfolgt ab Schriesheim/Bahnhof
mit der Linie 5 bis Bismarckplatz zum Umstieg nach Ziegelhausen.

 
Freue mich euch bei der Wanderung zu sehen!
Claus WIlken
 
 

Der TSG-Spiegel 3/2022 ist online!

Vor einigen Tagen war die TSG-Spiegel-Ausgabe 3/2022 bei unseren Mitgliedern im Briefkasten. Nun kann der TSG-Spiegel wie die vorigen Ausgaben auch online gelesen werden und zwar hier: TSG-Spiegel

Viel Spaß beim Lesen! 

Wandern im April!

Liebe Wandersleut,

Am 14.4. wandern wir in Weinheim. Zuerst machen wir einen Rundgang im

Schaugarten Hermannshof, dann geht es durch den Schloßpark zu einer

Wanderung durch den Exotenwald. Abfahrt 12:47 mit dem 34-er Bus ab

Neckarschule, am Bismarckplatz umsteigen in die Linie 5 Richtung

Weinheim bis zum Haltepunkt Alter OEG-Bahnhof. Schlußeinkehr „Woinemer

Brauhaus“. Rückfahrt auf gleicher Route.

Klaus Wilken

Corona-Update: Wegfall fast aller Beschränkungen

Nachdem mit Ablauf des heutigen Tages (2. April) auch die Übergangsfristen nach dem neuen Infektionsschutzgesetz  ablaufen, fallen ab morgen die meisten Corona-Regeln weg. Damit sind auch die Einschränkungen, die unseren Sportbetrieb bisher noch getroffen haben, zunächst einmal Vergangenheit: Ab morgen entfällt die Maskenpflicht und auch die 3G-Regelung. Zugangsbeschränkungen zum Trainings- und Spielbetrieb gibt es nicht mehr, auch wenn das dem einen oder anderen angesichts der derzeitigen Infektionszahlen vielleicht nicht ganz einleuchtet. 

Ungeachtet der gelockerten Regeln bitten wir unsere Mitglieder, Übungsleiter und Zuschauer, auch weiterhin die in den letzten beiden Jahren eingeübten Vorsichtsregeln einzuhalten und auf die eigene Gesundheit zu achten.  Freiwilliges Masketragen ist selbstverständlich willkommen! Da zudem die Quarantäneregelungen weitergelten, sind nachweislich infizierte Personen und solche mit Symptomen, die zwingend auf eine Infektion hindeuten, auch weiterhin vom Sportbetrieb ausgeschlossen. Unmittelbare Kontaktpersonen bitten wir, im Zweifel lieber mal auf eine Trainingseinheit zu verzichten, als diese zum Super-Spreader-Event zu machen.

       

 

Wandern im Februar

Liebe Wanderfreunde,

nachdem wir zuletzt 2 x coronabedingt pausieren mussten, wandern wir am Donnerstag, den 10.2.22 rund um Ziegelhausen und Peterstal. Schlusseinkehr dann im „Grünen Baum> Nun hoffen wir auf gutes Wanderwetter, wobei natürlich witterungsbedingte Änderungen möglich sind. Wir haben immerhin noch Winter. Bis bald also Gruß/Klaus

Corona-Update: Nur noch Alarmstufe I – Sport mit 2G (ohne+) möglich

Seit dem 28. Januar 2022 gilt in Baden-Württemberg eine neue Fassung der Corona-Verordnung. Diese enthält – entgegen der ursprünglichen Ankündigung der Landesregierung – eine erneute Verlängerung der Sonderregelungen für Schüler. Das bedeutet, dass Schüler auch in Zukunft ohne weiteren Nachweis bzgl. ihrer Immunisierung am Sportbetrieb teilnehmen dürfen. Ausgenommen sind die Ferienzeiten, in denen in der Schule nicht getestet wird. 

Ebenfalls seit dem 28. Januar 2022 gilt in Baden-Württemberg trotz steigender Infektionszahlen nur noch die Alarmstufe I. Das bedeutet, dass für unseren Sportbetrieb momentan nur noch 2G statt 2G+ gilt. Teilnehmen darf als jeder, der vollständig geimpft oder genesen ist und dies nach den bekannten Regeln durch ein gültiges digitales Zertifikat nachweisen kann. 

Hoffen wir, dass es dabei bleibt!  

Corona-Update: Neues Jahr, nicht viele neue Regeln!

Das Jahr 2021 endete in Baden-Württemberg mit einer angepassten Corona-Verordnung, die seit dem 27. Dezember 2021 gilt. Da aus den Bund-Länder-Gesprächen vom 7. Januar 2022 keine sportspezifischen Inhalte bekanntgeworden sind, beginnen wir unser Sportjahr mit folgenden (neuen) Corona-Regeln: 

  • In Baden-Württemberg gilt nach wie vor die Alarmstufe II
  • Deshalb wird im Freien Sportbetrieb nur nach der 2G-Regelung durchgeführt, d.h. teilnehmen darf nur, wer entweder geimpft oder genesen ist. 
  • In geschlossenen Räumen gilt die 2G-plus-Regelung, d.h. teilnehmen darf nur, wer entweder vollständig geimpft oder genesen ist UND zusätzlich einen aktuell gültigen negativen Corona-Test nachweisen kann (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden). Von dieser zusätzlichen Testpflicht gelten folgende Ausnahmen: 
    • Genesene, deren Genesung nicht länger als 3 Monaten zurückliegt; 
    • Genesene und einfach Geimpfte, wenn die nach der Genesung verabreichte Impfung nicht länger als 3 Monate zurückliegt; 
    • Doppelt Geimpfte, deren Zweitimpfung nicht länger als 3 Monate zurückliegt; 
    • Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung („Booster“) erhalten haben; 
    • Personen, für die es keine Empfehlung der ständigen Impfkommission zur Durchführung einer Auffrischungsimpfung gibt, das gilt insbesondere für Schüler zwischen 12 und 17 Jahren.
  • Ausnahmeregelungen gelten weiterhin für Schüler bis zu einem Alter von einschließlich 17 Jahren, sofern diese im Rahmen des Schulbesuchs an den regelmäßigen Testungen teilnehmen (also nicht in den Ferien). Diese sind stets zur Teilnahme am Sportbetrieb berechtigt. Allerdings gilt die Ausnahmeregelung für 12-17jährige Schüler nach Ankündigung der Landesregierung möglicherweise nur noch bis Ende Januar 2022. Es kann also sein, dass ungeimpfte 12-17jährige Schüler ab Feburar 2022 nicht mehr am Sportbetrieb teilnehmen können. Wer aus dieser Altersgruppe noch nicht (vollständig) geimpft ist, sollte dies schnellstmöglich nachholen! 
  • Noch nicht eingeschulte Kinder bis einschließlich 7 Jahre müssen ebenfalls keine Nachweise vorlegen.
  • Des Weiteren hat sich auch die Maskenpflicht verschärft: Die bisher zulässigen medizinischen Masken („OP-Masken“) reichen für Personen ab 18 Jahren nicht mehr aus. Nunmehr soll – mit Ausnahme des unmittelbaren Sporttreibens – in Innenräumen jeder erwachsene Teilnehmer eine FFP2-Maske tragen.  Für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 17 Jahren reichen medizinische Masken aus, für Kinder bis einschließlich 5 Jahren besteht keine Maskenpflicht.     

Unser aktualisiertes Hygienekonzept mit allen Einzelheiten findet sich hier: Hygienekonzept der TSG 1882 Ziegelhausen (Stand: 10. Januar 2022) .

Im Übrigen gilt weiter unser Aufruf: Lasst Euch impfen oder boostern, damit wir schnell wieder zu normalen Verhältnissen zurückkommen! 

Wandern im neuen Jahr!

Liebe Wandersleute!

Die für den 13.1. angekündigte und  geplante Wanderung von Bammental nach Mauer mit Schlußeinkehr dort, habe ich leider abgesagt. Die aktuellen Corona-Bestimmungen besagen ja, daß selbst Geimpfte sich nicht mit mehr als 10 Personen im Innenbereich treffen dürfen. Das gilt auch für die Gastronomie, wie es auf der Internetseite der Landesregierung steht. Und wie es weitergeht, kann wohl im Moment niemand seriös sagen.

Klaus Wilken

Frohe Weihnachten!

Mit Impressionen aus der Weihnachtsdeko unserer Geschäftsstelle wünschen wir allen unseren Mitgliedern, unseren ÜbungsleiterInnen, den vielen ehrenamtlichen HelferInnen und sonstigen UnterstützerInnen, den Eltern und Großeltern unserer Kinder und Jugendlichen sowie allen Anderen in und außerhalb von Ziegelhausen Frohe Weihnachten und einen guten Übergang ins Neue Jahr 2022!

Wir verbinden diese Weihnachtswünsche mit einem herzlichen Dank an alle für die Zusammenarbeit im ablaufenden Jahr. Ein besonderer Dank geht noch einmal an Cornelia Gans, die nach 16 Jahren als Vorsitzende im Oktober aus dem Vorstand des Vereins ausgeschieden ist, für Ihre Arbeit in den Jahren ihrer Amtszeit! 

Wir freuen uns auf 2022 – in der Hoffnung, dass uns die Pandemie in unseren sportlichen Ambitionen nicht zu sehr ausbremst! Bleibt alle gesund und kommt gut rein! 

Anette Fink, Janina Gassert und Uwe Pirl (Vorstand der TSG 1882 Ziegelhausen e.V.)