Corona-Update: Hygienekonzept für die Aufnahme des Sportbetriebs

Die Wiederaufnahme des Sportbetriebes auch in den Hallen rückt näher und deshalb hat der Vorstand heute über das Hygienekonzept unseres Vereins beraten. Nach den aktuellen Regelungen dürfen wir kontaktarmen und kontaktlosen Sport betreiben (ab 7. Juni 2021 auch wieder in den Sporthallen), was glücklicherweise für alle bei der TSG Ziegelhausen betriebenen Sportarten zutrifft. Die Teilnehmerzahlen sind begrenzt auf Gruppen von bis zu 20 Personen im Freien und in der Halle pro angefangene 20 Quadratmeter je eine Person. Im Hinblick auf diese Beschränkungen bitten wir unsere Mitglieder, sich vor der Trainingsteilnahme mit den AnsprechpartnerInnen ihrer Abteilung (deren Kontaktdaten finden sich hier auf der Homepage unter den jeweiligen Sportarten) bzw. den ÜbungsleiterInnen in Verbindung zu setzen, um die Trainingsmöglichkeiten abzuklären.  

Soweit im Freien eine Gruppe nur aus dem/der ÜbungsleiterIn und Kindern unter 14 Jahren besteht, sind keine weiteren Zugangsbeschränkungen, insbesondere auch keine Testpflicht vorgesehen. Für Teilnehmende ab 14 Jahren im Freien und Teilnehmende ab 7 Jahren in geschlossenen Räumen gelten jedoch weitere Beschränkungen. Es dürfen nur am Training teilnehmen:   

  • Personen, die einen vollständigen Impfschutz gegen Corona nachweisen können. Dies erfordert die Vorlage eines Impfpasses, aus dem hervorgeht, dass die abschließende Coronaimpfung (in der Regel ist das die Zweitimpfung, nur bei dem Impfstoff von Johnson&Johnson die Erstimpfung) mindestens 14 Tage zurückliegt;
  • Personen, die einen amtlichen Nachweis vorlegen, dass sie von einer Corona-Infektion genesen sind und dies nicht länger als 6 Monate zurückliegt;
  • Personen, die einen negativen Coronatest nachweisen können, der nicht länger als 24 Stunden zurückliegt; nachgewiesen ist der Test dann, wenn entweder eine Bescheinigung von einem zugelassenen Testcenter oder von einer anderen geeigneten Stelle (Schule, Betriebsarzt o.ä.) vorgelegt wird. Ein von dem Teilnehmenden selbst durchgeführter Laienselbsttest wird nicht anerkannt!  

Wir sind verpflichtet, Anwesenheitslisten zu führen und die Teilnahmevoraussetzungen zu kontrollieren und das auch zu dokumentieren. Wir bitten alle TeilnehmerInnen an unseren Angeboten, zum Training jeweils den Nachweis über Impfung, Genesung oder Test mitzubringen. Wer den Nachweis nicht vorlegen kann, darf nicht am Training teilnehmen! Wir können nur im Ausnahmefall selbst Coronatests anbieten und dies auch nur in geringer Zahl. Für die Mitglieder der Ziegelhäuser und Schlierbacher Sportvereine besteht derzeit eine Testmöglichkeit jeweils von Montag-Freitag, 15-19 Uhr auf der Sportanlage in Schlierbach, Im Hofert 26, 69118 Heidelberg. Diese wurde vom Sportkreis Heidelberg in Zusammenarbeit mit den Vereinen extra eingerichtet, damit eine möglichst komplikationsfreie Trainingsteilnahme möglich ist. 

Im Übrigen gelten die allgemeinen Hygieneregeln (richtig Hände waschen/desinfizieren, Niesen/Husten, Abstand, Körperkontakt, Lüftung der Räume) auch beim Sport. Abseits des unmittelbaren Trainingsbetriebs ist eine FFP2-Maske oder eine vergleichbare Maske zu tragen. 

Eine ausführliche Fassung unseres Hygienekonzepts steht hier zur Verfügung: Link