Corona-Update: Ab heute gilt die Alarmstufe!

Ab heute gilt in Baden-Württemberg nach dem Stufenmodell der geltenden Corona-Verordnung die Alarmstufe. Damit sind wieder Änderungen für den Sportbetrieb verbunden. Es gilt ab sofort im Wesentlichen striktes “2G”. Im Detail bedeutet das Folgendes:

  • Erwachsene dürfen in geschlossenen Räumen nur noch geimpft oder genesen am Sportbetrieb teilnehmen, also striktes 2G. Im Freien kann eine nicht immunisierte Person teilnehmen, wenn ein Nachweis über einen negativen PCR-Test vorgelegt wird (Schnelltests gelten nicht mehr).
  • Ausnahmen gelten wie bisher für Schülerinnen, die in der Schule getestet werden. Diese dürfen uneingeschränkt am Sportbetrieb teilnehmen.
  • Ausnahmen gelten des Weiteren für nicht immunisierte Übungsleiter: Nicht immunisierte Übungsleiter dürfen weiterhin den Trainingsbetrieb durchführen, müssen aber an jedem einzelnen Präsenztag einen aktuellen Nachweis über einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen.

Wie immer haben wir unser Hygienekonzept an die neuen Regelungen angepasst. Die aktuelle Fassung kann hier eingesehen werden: Hygienekonzept der TSG Ziegelhausen

Für den Zugang zu unserer Geschäftsstelle orientieren wir uns an den Regelungen für den Einzelhandel. Deshalb gilt da ab sofort die “3G”-Regel. Zutritt hat, wer geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet ist.

Weiterhin gilt unser Apell an alle unsere Mitglieder und Freunde: Lasst Euch impfen bzw. boostern! Das ist der schnellste Weg zu normalen Verhältnissen. 

Corona Update: Warnstufe in Baden-Württemberg, Indoor-Sport nur noch mit PCR-Test

Leider gibt es mal wieder ein Corona-Update. Bereits seit Mitte August werden die in Baden-Württemberg gültigen Regelungen nach der Corona-Verordnung des Landes in einem Stufenmodell geregelt, das in Abhängigkeit von der sogenannten Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der Personen pro 100.000 Einwohner, die innerhalb von 7 Tagen wegen Corona ins Krankenhaus müssen) und/oder der absoluten Zahl der im gesamten Bundesland auf Intensivstationen behandelten Coronapatienten eine Basisstufe, eine Warnstufe und eine Alarmstufe kennt. 

Bisher waren wir in der Basisstufe. Leider hat nun die Anzahl der im gesamten Bundesland auf Intensivstationen behandelten Coronapatienten den Wert von 250 überschritten, sodass nach Bekanntgabe durch die Landesregierung ab heute (Mittwoch, 3. November 2021) die Warnstufe gilt. 

Für Geimpfte und Genesene mit einem entsprechenden Nachweis hat das keine Auswirkungen. Ungeimpfte Personen dürfen aber in der Warnstufe in geschlossenen Räumen nur noch am Sportbetrieb teilnehmen, wenn sie einen aktuell gültigen (d.h. nicht älter als 48 Stunden), negativen PCR-Test vorlegen können. Im Freien ist ein sogenannter Antigen-Schnelltest erforderlich, Selbsttests zur individuellen Eigenanwendung sind nicht mehr zugelassen.  Ausgenommen von der Testpflicht sind nach wie vor Schüler und Kinder unter 6 Jahren. 

Wir haben unser Hygienekonzept entsprechend angepasst. Die aktuelle Fassung ist hier verlinkt: Link

Wir appellieren an alle unsere Mitglieder,  sich impfen zu lassen und sich im Übrigen an die Regelungen zu halten, damit wir schnell wieder ohne Corona-Updates Sport treiben können!

Vereinsgeschäftsstelle: Neue Öffnungszeiten ab sofort!

Unsere neue Geschäftsstelle im Neckarweg 2, 69118 Heidelberg-Ziegelhausen, hat ab sofort neue Öffnungszeiten. Unsere Mitglieder und alle, die es hoffentlich bald werden  wollen, erreichen uns ab sofort zu den folgenden Zeiten: 

WochentagUhrzeit
Mittwoch
17:00 Uhr - 19:00 Uhr
Freitag09:30 Uhr - 12:30 Uhr

 

Corona-Update: Kleine Rolle rückwärts – doch weiter Anwesenheitslisten

In unserem letzten Corona-Update am Sonntag, den 27. Juni hatten wir angekündigt, dass neben der Verpflichtung zur Vorlage eines Test-, Impf- und Genesungsnachweises für den Sport auch die Verpflichtung wegfällt, Anwesenheitslisten zu führen und Kontaktdaten zu erfassen. Was zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt war: Neben der Änderung der allgemeinen Coronaverordnung am 25. Juni hat die Landesregierung am 26. Juni noch eine Coronaverordnung Sport nachgeschoben, die aber erst am Montag, den 28. Juni veröffentlicht wurde. Diese Coronaverordnung Sport enthält nun auch wieder die Verpflichtung, dass der Betreiber von öffentlichen oder privaten Sportstätten Anwesenheitslisten mit Kontaktdaten führen muss. 

Warum man das nicht unmittelbar in der Coronaverordnung geregelt hat und warum die Landesregierung am letzten Freitag ein die  den Sport betreffenden Regelungen nur unvollständig wiedergebendes Merkblatt herausgegeben hat, müssen wir nicht verstehen. Fakt ist: 

  • Es bleibt beim Wegfall der Verpflichtung, einen Test-, Impf- oder Genesungsnachweis vorzulegen, solange die Inzidenzen unter 35 liegen. 
  • Es bleibt auch beim Wegfall sämtlicher Beschränkungen hinsichtlich der Personenzahl, solange die Inzidenzen unter 50 liegen. 
  • Es sind aber weiter Anwesenheitslisten zu führen und die Kontaktdaten der Teilnehmer zu erfassen (regelmäßige Teilnehmer natürlich nur einmal). 

Unser Hygienekonzept haben wir dem entsprechend noch einmal angepasst: Hygienekonzept der TSG Ziegelhausen 

Corona-Update: Nahezu Normalbetrieb ab dem 28. Juni 2021!

Die Landesregierung hat am Freitag eine neue Corona-Verordnung veröffentlicht, die ab Montag, dem 28. Juni 2021 gilt. Erfreulicherweise gibt es weitere Lockerungen. Die wesentlichen Änderungen sind:

  • Die Verordnung definiert in Abhängigkeit von regionalen Inzidenzwerten (7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner) insgesamt 4 Inzidenzstufen (Stufe 1: unter 10, Stufe 2: 10-35, Stufe 3: 35-50, Stufe 4: über 50).
  • In Heidelberg liegt die Inzidenz schon lange unter 35 und derzeit auch unter 10, d.h. wir bewegen uns in Stufe 1.
  • In Stufe 1 und 2 entfallen jegliche Beschränkungen in Bezug auf die Anzahl der Teilnehmenden und die Vorlage von Test-, Impf- und Genesungsnachweisen. Erst ab Stufe 3, d.h. bei einer Inzidenz von über 35, gälte wieder „3G“, d.h.  teilnehmen dürfte nur, wer geimpft, getestet oder genesen ist. Würden die Inzidenzen wieder auf über 50 steigen und damit Stufe 4 gelten, gäbe es wieder eine Beschränkung der Anzahl der Teilnehmenden.
  • Die Verpflichtung zur Führung von Anwesenheitslisten entfällt ebenfalls und gilt nur noch bei Wettkämpfen.
  • Bei Wettkämpfen ist weiterhin ein Hygienekonzept und die Erfassung der Kontaktdaten aller anwesenden Personen erforderlich und ggf. – in Abhängigkeit von der Zuschauerzahl – auch die Vorlage von Test-, Impf- und Genesungsnachweisen. 

Damit sind wir jedenfalls momentan fast wieder im Normalbetrieb. Dementsprechend können wir in unseren Gruppen nun auch deutlich einfacher wieder Neuzugänge, Schnupperteilnehmer und Gäste begrüßen! 

Ungeachtet des Wegfalls der obligatorischen Anwesenheitslisten bitten wir unsere ÜbungsleiterInnen, dass in den einzelnen Gruppen die Kontaktdaten aller Teilnehmenden grundsätzlich verfügbar sind. Falls es doch einmal zu einem Ansteckungsfall käme, der eine unserer Gruppen betrifft, ist es sicher hilfreich, wenn wir zur Kontaktverfolgung beitragen können.

Im Übrigen gelten weiterhin die allgemeinen Hygieneregeln (richtig Hände waschen/desinfizieren, Niesen/Husten, Abstand, Körperkontakt, Lüftung der Räume) auch beim Sport. Abseits des unmittelbaren Trainingsbetriebs ist eine FFP2-Maske oder eine vergleichbare Maske zu tragen.

Eine Neufassung unseres Hygienekonzepts findet sich hier: Hygienekonzept der TSG Ziegelhausen. Hilfreich ist auch das von der Landesregierung herausgegebene Übersichtsblatt, das die neuen Regelungen für alle Lebensbereiche zusammenfasst. 

Corona-Update: Weitere Lockerungen, neue Testmöglichkeiten, angepasstes Hygienekonzept!

Unser Trainingsbetrieb startet wieder und erfreulicherweise wird das von weiteren Lockerungen begleitet. Seit dem 3.  Juni 2021 gibt es eine angepasste Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, mit der die Öffnungsschritte angepasst wurden und weitere Lockerungen für Gebiete mit einer 7-Tage-Inzidenz von unter 35 in Kraft getreten sind. Da dies in Heidelberg der Fall ist, treten diese Lockerungen für uns unmittelbar in Kraft. 

Die wesentlichen Änderungen:

  • Es entfällt in Öffnungsstufe 3 die Beschränkung auf kontaktarmen und kontaktlosen Sport. Alle in unserem Verein angebotenen Sportarten können durchgeführt werden, nun auch mit ein wenig freieren Trainingsgestaltungen.
  • Es gilt nun ein Limit von 1 Person pro 10  angefangene qm Übungsfläche. Damit dürften die meisten unserer Angebote wieder ohne größere Einschränkungen bei der Zahl der Teilnehmenden möglich sein. 
  • Im Freien entfällt bis auf weiteres, d.h. solange die Inzidenz in Heidelberg unter 35 ist, die Testpflicht. In der Halle muss weiter jeder Teilnehmende ab 7 Jahre aufwärts einen Testnachweis nicht älter als 24 Stunden, einen Nachweis über eine vollständige Corona-Schutzimpfung oder einen noch gültigen Nachweis über eine Genesung nach einer Corona-Infektion vorlegen.
  • Für Tests, die in der Schule durchgeführt wurden, gilt nun allerdings eine Sonderregelung. Eine Testbescheinigung der Schule ist 60 Stunden gültig. Damit ist bei Tests in der Schule z.B. am Montag und Mittwoch oder Montag und Donnerstag die ganze Trainingswoche abgedeckt. Wir bitten unsere SchülerInnen daher dringend, sich die Tests in der Schule bestätigen zu lassen.  
  • Die Testmöglichkeit vom Sportkreis in Schlierbach wurde wieder eingestellt, stattdessen gibt es jetzt auf dem Kuchenblech ein Testcenter. Testtermine können hier gebucht werden: Link zum Testzentrum Ziegelhausen. Die Öffnungszeiten sind unter der Woche 8:00 – 13:00 Uhr und  14:00 – 19:00 Uhr, am Wochenende nur 8:00 – 13:00 Uhr. Wir bitten unsere Mitglieder, das lokale Testzentrum möglichst rege zu nutzen, damit es möglichst gut ausgelastet ist und langfristig besteht. 
  • Die Nutzung von Umkleiden und Duschen ist wieder möglich.
  • Wettkämpfe sind wieder zulässig, allerdings unter Einschränkungen. Man kann also z.B. Freundschaftsspiele ohne Zuschauer abhalten.

Unverändert sind wir verpflichtet, Anwesenheitslisten zu führen und die Teilnahmevoraussetzungen zu kontrollieren und das auch zu dokumentieren. Wir bitten alle TeilnehmerInnen an unseren Angeboten, zum Training jeweils den Nachweis über Impfung, Genesung oder Test mitzubringen. Wer den Nachweis nicht vorlegen kann, darf nicht am Training teilnehmen! Wir können nur im absoluten Ausnahmefall selbst Coronatests anbieten und dies auch nur in geringer Zahl. 

Im Übrigen gelten die allgemeinen Hygieneregeln (richtig Hände waschen/desinfizieren, Niesen/Husten, Abstand, Körperkontakt, Lüftung der Räume) auch beim Sport. Abseits des unmittelbaren Trainingsbetriebs ist eine FFP2-Maske oder eine vergleichbare Maske zu tragen. 

Eine ausführliche Fassung unseres angepassten Hygienekonzepts steht hier zur Verfügung: Link zum angepassten Hygienekonzept.

Corona-Update: Hygienekonzept für die Aufnahme des Sportbetriebs

Die Wiederaufnahme des Sportbetriebes auch in den Hallen rückt näher und deshalb hat der Vorstand heute über das Hygienekonzept unseres Vereins beraten. Nach den aktuellen Regelungen dürfen wir kontaktarmen und kontaktlosen Sport betreiben (ab 7. Juni 2021 auch wieder in den Sporthallen), was glücklicherweise für alle bei der TSG Ziegelhausen betriebenen Sportarten zutrifft. Die Teilnehmerzahlen sind begrenzt auf Gruppen von bis zu 20 Personen im Freien und in der Halle pro angefangene 20 Quadratmeter je eine Person. Im Hinblick auf diese Beschränkungen bitten wir unsere Mitglieder, sich vor der Trainingsteilnahme mit den AnsprechpartnerInnen ihrer Abteilung (deren Kontaktdaten finden sich hier auf der Homepage unter den jeweiligen Sportarten) bzw. den ÜbungsleiterInnen in Verbindung zu setzen, um die Trainingsmöglichkeiten abzuklären.  

Soweit im Freien eine Gruppe nur aus dem/der ÜbungsleiterIn und Kindern unter 14 Jahren besteht, sind keine weiteren Zugangsbeschränkungen, insbesondere auch keine Testpflicht vorgesehen. Für Teilnehmende ab 14 Jahren im Freien und Teilnehmende ab 7 Jahren in geschlossenen Räumen gelten jedoch weitere Beschränkungen. Es dürfen nur am Training teilnehmen:   

  • Personen, die einen vollständigen Impfschutz gegen Corona nachweisen können. Dies erfordert die Vorlage eines Impfpasses, aus dem hervorgeht, dass die abschließende Coronaimpfung (in der Regel ist das die Zweitimpfung, nur bei dem Impfstoff von Johnson&Johnson die Erstimpfung) mindestens 14 Tage zurückliegt;
  • Personen, die einen amtlichen Nachweis vorlegen, dass sie von einer Corona-Infektion genesen sind und dies nicht länger als 6 Monate zurückliegt;
  • Personen, die einen negativen Coronatest nachweisen können, der nicht länger als 24 Stunden zurückliegt; nachgewiesen ist der Test dann, wenn entweder eine Bescheinigung von einem zugelassenen Testcenter oder von einer anderen geeigneten Stelle (Schule, Betriebsarzt o.ä.) vorgelegt wird. Ein von dem Teilnehmenden selbst durchgeführter Laienselbsttest wird nicht anerkannt!  

Wir sind verpflichtet, Anwesenheitslisten zu führen und die Teilnahmevoraussetzungen zu kontrollieren und das auch zu dokumentieren. Wir bitten alle TeilnehmerInnen an unseren Angeboten, zum Training jeweils den Nachweis über Impfung, Genesung oder Test mitzubringen. Wer den Nachweis nicht vorlegen kann, darf nicht am Training teilnehmen! Wir können nur im Ausnahmefall selbst Coronatests anbieten und dies auch nur in geringer Zahl. Für die Mitglieder der Ziegelhäuser und Schlierbacher Sportvereine besteht derzeit eine Testmöglichkeit jeweils von Montag-Freitag, 15-19 Uhr auf der Sportanlage in Schlierbach, Im Hofert 26, 69118 Heidelberg. Diese wurde vom Sportkreis Heidelberg in Zusammenarbeit mit den Vereinen extra eingerichtet, damit eine möglichst komplikationsfreie Trainingsteilnahme möglich ist. 

Im Übrigen gelten die allgemeinen Hygieneregeln (richtig Hände waschen/desinfizieren, Niesen/Husten, Abstand, Körperkontakt, Lüftung der Räume) auch beim Sport. Abseits des unmittelbaren Trainingsbetriebs ist eine FFP2-Maske oder eine vergleichbare Maske zu tragen. 

Eine ausführliche Fassung unseres Hygienekonzepts steht hier zur Verfügung: Link

Corona-Update: Erfreuliches für Hallensportler – Indoortraining ab dem 7. Juni 2021

Erfreuliche Nachrichten für alle Hallensportler! Wie uns die Stadt Heidelberg gestern Abend mitteilte ist beabsichtigt, die städtischen Sporthallen ab dem Ende der Pfingstferien, d.h. ab dem 7. Juni 2021 wieder für den Trainingsbetrieb zu öffnen.  Das gilt natürlich vorbehaltlich weiter niedriger bzw. sinkender Ansteckungszahlen. Ebenso werden wir – wie letztes Jahr bei der Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes auch – Hygienekonzepte einhalten müssen. Außerdem wird Training nur für negativ getestete, vollständig geimpfte oder von einer Corona-Infektion genesene Teilnehmer zulässig sein.

Wir werden nun unser Hygienekonzept aus dem letzten Jahr an die neuen Gegebenheiten anpassen und gemeinsam mit unseren Abteilungen mit  großer Freude die Wiederaufnahme des vollen Trainingsbetriebes vorbereiten! 

Corona-Update: Öffnung in kleinen Schritten

Seit dem 14. Mai 2021 gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung, die uns den Weg für die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs weist. Die Verordnung beinhaltet bei sinkenden Inzidenzzahlen eine Öffnung nicht nur des Sportbetriebs in drei sogenannten Öffnungsstufen, regelt aber auch, unter welchen Bedingungen bereits in Kraft getretene Öffnungen wieder wegfallen, wenn die Ansteckungszahlen wieder steigen. Eine Übersicht über die Regelungen der neuen Verordnung findet sich hier

Erfreulicherweise gilt in Heidelberg wegen der bereits seit längerer Zeit unter 100 befindlichen 7-Tage-Inzidenz bereits seit dem 15. Mai 2021 die Öffnungsstufe 1. Danach ist uns momentan folgendes erlaubt: 

  • Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport von bis zu 5 Personen aus 2 Haushalten (plus Kinder dieser Haushalte unter 14 Jahren); die Verordnung spezifiziert hier nicht, ob sich das nur auf den Außenbereich oder auf auf geschlossene Räume bezieht. Rein faktisch sind von der Stadt Heidelberg die Hallen aber ohnehin noch nicht freigegeben. 
  • Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport im Freien in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren, wobei die Kinder keinen tagesaktuellen negativen Coronatest nachweisen müssen;
  • Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport im Freien in Gruppen von bis zu 20 Personen (altersunabhängig), wobei alle Teilnehmer entweder einen tagesaktuellen negativen Coronatest (keinen Selbsttest), eine vollständige Impfung oder eine nicht länger als 6 Monate zurückliegende Genesung von einer Corona-Erkrankung nachweisen müssen. 

Hinzu kommt die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske (die nur zum eigentlichen Sporttreiben abgesetzt werden darf) oder einer vergleichbaren Maske sowie die Verpflichtung für den Verein, eine Anwesenheitsliste mit Kontaktdaten zu führen, damit im Fall der Fälle eine Nachverfolgung von Infektionen möglich ist.  

Während das Training für Kinder unter 14 Jahren im Freien in den letzten beiden Wochen bereits angelaufen ist, kam die zusätzliche altersunabhängige Öffnung für Gruppen von bis zu 20 getesteten, geimpften oder genesenen Personen im Freien für uns recht kurzfristig. Unsere Abteilungen prüfen schon, wie das umgesetzt werden kann, wobei sich insbesondere die Kontrolle der Test- bzw. Impfnachweise als Herausforderung darstellt. Interessenten bitten wir, sich an die jeweiligen Abteilungsleiter oder Übungsleiter zu wenden. Wir werden aber auch hier weiter informieren, wie es weitergeht.

Indoor-Sport ist im Moment noch nicht möglich. Die sogenannte Öffnungsstufe 2, die auch Indoor-Sport ermöglichen würde, tritt in Heidelberg frühestens ab dem 29. Mai 2021 in Kraft, allerdings nur, wenn es eine sinkende Tendenz bei den Ansteckungszahlen gibt. Vor dem Hintergrund appellieren wir an alle, sich weiterhin an die bestehenden Regelungen zu halten, um wieder steigende Zahlen zu verhindern! 

Frohe Weihnachten und ein dickes Dankeschön!

Das von mir als Beitragsbild ausgewählte Foto eines Weihnachtsmarkstandes drückt wohl aus, was viele von uns in diesen Tagen vermissen – die durch einen Virus abhanden gekommene Weihnachtsstimmung. Noch viel mehr als das vermisse jedenfalls ich persönlich den Sport, das gemeinsame Trainieren und Spielen mit Freunden, das regelmäßige Training mit unseren Kids in der Tischtennisabteilung. Hoffen wir, dass es bald wieder möglich ist … 

Ungeachtet dessen ist der Tag  vor Weihnachten ein gute Zeitpunkt, um im Namen des gesamten Vorstandes Danke zu sagen: 

Unser Dank geht zuerst an alle unsere Mitglieder und Unterstützer, die dem Verein auch in diesem durch Trainingsunterbrechungen geprägten schwierigen Jahr die Treue gehalten haben und das auch in 2021 tun werden, da bin ich sicher! 

Der Dank geht weiter an alle unsere Übungsleiterinnen und Übungsleiter, für die das abgelaufene Jahr angesichts der durch die Pandemie verursachten Einschränkungen und der damit verbundenen Herausforderungen – ich denke an limitierte Teilnehmerzahlen, Anwesenheitslisten, Abstandsregeln, Gerätedesinfektion und vieles mehr – alles andere als einfach war und die dennoch mit großer Begeisterung dabei bleiben und darauf brennen, endlich wieder loszulegen. 

Der Dank geht an unsere Kinder und Jugendlichen und deren Eltern, die klaglos alle Regelungen akzeptiert haben und trotzdem im Rahmen dessen, was in diesem Jahr möglich war, mit Feuereifer trainiert haben und das hoffentlich auch in 2021 bald wieder tun können und werden. 

Der Dank geht an die übrigen ehrenamtlichen Helfer, die uns in unserer Arbeit unterstützen und nicht nur sportlich, sondern auch darüber hinaus phantastische Ideen haben und   diese auch umsetzen – wie die geniale Weihnachtsaktion unserer Basketballer zeigt (näheres hier: https://tsg-ziegelhausen.de/basketball-basketballer-als-weihnachtsmaenner-in-der-seniorenresidenz-in-ziegelhausen/). 

Ohne Euch alle wäre der Verein nicht das, was er ist. Wir wünschen Frohe Weihnachten und ein gesundes Jahr 2021! Wir sehn uns beim Sport!