Turnschau am 28.11.2021 fällt aus!

Liebe Kinder, Eltern, Verwandte und Freunde!

Mit fällt es nicht leicht ihnen das mittzuteilen, aber wir sagen die Turnschau und Nikolausfeier für den 28.11.2021 ab. Stattdessen werden in den nächsten Turnstunden, nach dem ersten Advent in den einzelnen Gruppen kleine Nikolausfeiern stattfinden. Um auch die Eltern und Verwandten daran teilnehmen zu lassen werden wir Bilder und kleine Videos aufnehmen und sie ihnen hier auf der Homepage präsentieren. Eine kleine Überraschung hat der Nikolaus schon für die Kinder vorbeigebracht.  Lassen wir uns überraschen!

Jutta Biallas

Turnschau und Nikolausfeier!

Liebe Kinder, liebe Eltern, Verwandte und Freunde!

Noch sind wir in der Planung eines sehr vereinfachten Festes für unsere Turnkinder zu gestalten. Da wir in der Köpfelhalle feiern wollen, haben wir die Möglichkeit viel Abstand einzuhalten und uns in einem großen Rahmen zu treffen, ohne uns zu Nahe kommen zu müssen. Es werden Getränke und kleine eingepackte Snacks bereitgestellt. Die Kinder sollen vor allem die Möglichkeit erhalten gemeinsam den Eltern zu zeigen was sie in ihren Stunden vorbereitet haben und dafür ihren Applaus erhalten. Dann wollen wir den Kindern noch eine kleine Aufmerksamkeit zukommen lassen, die der Nikolaus für sie vorbeigebracht hat. Wir werden uns alle an die aktuellen Regeln der Coronabestimmungen halten. In dieser Woche wird eventuell noch einiges Entschieden was ein Fest außer Frage stellt, aber wenn dem nicht so ist, würde ich mich freuen sie am 28.11.2021 in der Köpfelhalle zur Turnschau und Nikolausfeier zu begrüßen.

Jutta Biallas

Corona-Update: Ab heute gilt die Alarmstufe!

Ab heute gilt in Baden-Württemberg nach dem Stufenmodell der geltenden Corona-Verordnung die Alarmstufe. Damit sind wieder Änderungen für den Sportbetrieb verbunden. Es gilt ab sofort im Wesentlichen striktes “2G”. Im Detail bedeutet das Folgendes:

  • Erwachsene dürfen in geschlossenen Räumen nur noch geimpft oder genesen am Sportbetrieb teilnehmen, also striktes 2G. Im Freien kann eine nicht immunisierte Person teilnehmen, wenn ein Nachweis über einen negativen PCR-Test vorgelegt wird (Schnelltests gelten nicht mehr).
  • Ausnahmen gelten wie bisher für Schülerinnen, die in der Schule getestet werden. Diese dürfen uneingeschränkt am Sportbetrieb teilnehmen.
  • Ausnahmen gelten des Weiteren für nicht immunisierte Übungsleiter: Nicht immunisierte Übungsleiter dürfen weiterhin den Trainingsbetrieb durchführen, müssen aber an jedem einzelnen Präsenztag einen aktuellen Nachweis über einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen.

Wie immer haben wir unser Hygienekonzept an die neuen Regelungen angepasst. Die aktuelle Fassung kann hier eingesehen werden: Hygienekonzept der TSG Ziegelhausen

Für den Zugang zu unserer Geschäftsstelle orientieren wir uns an den Regelungen für den Einzelhandel. Deshalb gilt da ab sofort die “3G”-Regel. Zutritt hat, wer geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet ist.

Weiterhin gilt unser Apell an alle unsere Mitglieder und Freunde: Lasst Euch impfen bzw. boostern! Das ist der schnellste Weg zu normalen Verhältnissen. 

Turnen – Turnschau und Nikolausfeier

Es ist schon wieder soweit und es weihnachtet sehr. Dieses Jahr wird das Fest in einer abgespeckter Form stattfinden, aber wir möchten, dass wieder alle Kinder auftreten und das gelernte des vergangenen Jahres vorführen können.

Wie immer freuen wir uns über jede Unterstützung. Der Aufbau beginnt um 10 Uhr!

Liebe Grüße

Eure Turnabteilung

Corona Update: Warnstufe in Baden-Württemberg, Indoor-Sport nur noch mit PCR-Test

Leider gibt es mal wieder ein Corona-Update. Bereits seit Mitte August werden die in Baden-Württemberg gültigen Regelungen nach der Corona-Verordnung des Landes in einem Stufenmodell geregelt, das in Abhängigkeit von der sogenannten Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der Personen pro 100.000 Einwohner, die innerhalb von 7 Tagen wegen Corona ins Krankenhaus müssen) und/oder der absoluten Zahl der im gesamten Bundesland auf Intensivstationen behandelten Coronapatienten eine Basisstufe, eine Warnstufe und eine Alarmstufe kennt. 

Bisher waren wir in der Basisstufe. Leider hat nun die Anzahl der im gesamten Bundesland auf Intensivstationen behandelten Coronapatienten den Wert von 250 überschritten, sodass nach Bekanntgabe durch die Landesregierung ab heute (Mittwoch, 3. November 2021) die Warnstufe gilt. 

Für Geimpfte und Genesene mit einem entsprechenden Nachweis hat das keine Auswirkungen. Ungeimpfte Personen dürfen aber in der Warnstufe in geschlossenen Räumen nur noch am Sportbetrieb teilnehmen, wenn sie einen aktuell gültigen (d.h. nicht älter als 48 Stunden), negativen PCR-Test vorlegen können. Im Freien ist ein sogenannter Antigen-Schnelltest erforderlich, Selbsttests zur individuellen Eigenanwendung sind nicht mehr zugelassen.  Ausgenommen von der Testpflicht sind nach wie vor Schüler und Kinder unter 6 Jahren. 

Wir haben unser Hygienekonzept entsprechend angepasst. Die aktuelle Fassung ist hier verlinkt: Link

Wir appellieren an alle unsere Mitglieder,  sich impfen zu lassen und sich im Übrigen an die Regelungen zu halten, damit wir schnell wieder ohne Corona-Updates Sport treiben können!

Viele Besucher beim Tag der offenen Tür im Neckarweg!

Am 16. Oktober wurde unser neuer Gymnastikraum im Neckarweg 2 mit einem Tag der offenen Tür nun auch offiziell eingeweiht. Unsere neue Vorsitzende Anette Fink stellte den zahlreichen Besuchern den Raum und die neuen Angebote insbesondere im Bereich Yoga, Kindertanz und Fitness vor, gefolgt von kleineren Vorführungen aus diesem Bereich. Sehr gefreut haben wir uns darüber, dass uns der Stadtteilverein in Person seines Vorsitzenden Raimund Beisel mit einer Spende über 500 EUR für unsere Jugendarbeit überraschte.  Herzlichen Dank dafür, lieber Raimund und an alle, die dazu beigetragen haben! 

Impressionen vom Tag der offenen Tür gibt es hier:  

Vereinsgeschäftsstelle: Neue Öffnungszeiten ab sofort!

Unsere neue Geschäftsstelle im Neckarweg 2, 69118 Heidelberg-Ziegelhausen, hat ab sofort neue Öffnungszeiten. Unsere Mitglieder und alle, die es hoffentlich bald werden  wollen, erreichen uns ab sofort zu den folgenden Zeiten: 

WochentagUhrzeit
Mittwoch
17:00 Uhr - 19:00 Uhr
Freitag09:30 Uhr - 12:30 Uhr

 

Kindertanz: Kein Training am 6. Oktober wg. Fortbildung

Unsere Kindertanz- und Yoga-Übungsleiterin Sabine Mädler macht in der kommenden Woche eine Fortbildung, um in Zukunft ihre Gruppen noch besser betreuen zu können. Aus diesem Grund fallen die drei Kindertanzkurse am Mittwoch, den 6. Oktober 2021 leider ausnahmsweise aus. Eine Woche später geht es dann wieder zu den gewohnten Zeiten weiter.  

Kindertanz: Nächste Woche ausnahmsweise Dienstags

In der kommenden Woche  (12.-18. Juli) finden die Trainingseinheiten unserer Kindertanzgruppen – “Tänzerische Früherziehung (für Kinder ab 3 Jahren)”,  “Kreativer Kindertanz (für Kinder ab 5 Jahren)” und “Moderner Kindertanz / Ballett (für Kinder ab 7 Jahren)” – aus terminlichen Gründen ausnahmsweise Dienstags (13. Juli) statt wie üblich Mittwochs (14. Juli) statt.  Der Ort (Steinbachhalle) und die Uhrzeiten bleiben unverändert. In der kommenden Woche findet wieder alles zu den regulären Trainingszeiten statt. 

Corona-Update: Kleine Rolle rückwärts – doch weiter Anwesenheitslisten

In unserem letzten Corona-Update am Sonntag, den 27. Juni hatten wir angekündigt, dass neben der Verpflichtung zur Vorlage eines Test-, Impf- und Genesungsnachweises für den Sport auch die Verpflichtung wegfällt, Anwesenheitslisten zu führen und Kontaktdaten zu erfassen. Was zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt war: Neben der Änderung der allgemeinen Coronaverordnung am 25. Juni hat die Landesregierung am 26. Juni noch eine Coronaverordnung Sport nachgeschoben, die aber erst am Montag, den 28. Juni veröffentlicht wurde. Diese Coronaverordnung Sport enthält nun auch wieder die Verpflichtung, dass der Betreiber von öffentlichen oder privaten Sportstätten Anwesenheitslisten mit Kontaktdaten führen muss. 

Warum man das nicht unmittelbar in der Coronaverordnung geregelt hat und warum die Landesregierung am letzten Freitag ein die  den Sport betreffenden Regelungen nur unvollständig wiedergebendes Merkblatt herausgegeben hat, müssen wir nicht verstehen. Fakt ist: 

  • Es bleibt beim Wegfall der Verpflichtung, einen Test-, Impf- oder Genesungsnachweis vorzulegen, solange die Inzidenzen unter 35 liegen. 
  • Es bleibt auch beim Wegfall sämtlicher Beschränkungen hinsichtlich der Personenzahl, solange die Inzidenzen unter 50 liegen. 
  • Es sind aber weiter Anwesenheitslisten zu führen und die Kontaktdaten der Teilnehmer zu erfassen (regelmäßige Teilnehmer natürlich nur einmal). 

Unser Hygienekonzept haben wir dem entsprechend noch einmal angepasst: Hygienekonzept der TSG Ziegelhausen