Corona-Update: 2G+ für Indoor-Sport unter der Alarmstufe II

Wie erwartet und auch angekündigt hat die Landesregierung in der Nacht von Freitag auf Samstag eine neue Fassung der Corona-Verordnung veröffentlicht, die vor allem in der aktuell gültigen Alarmstufe II erhebliche Verschärfungen mit sich bringt. Verkürzt ausgedrückt gilt ab sofort: Für Indoor-Sport gilt ab sofort die 2G+-Regel. Daher dürfen am Sport in geschlossenen Räumen nur noch Personen teilnehmen, die entweder vollständig geimpft oder in den letzten 6 Monaten von einer Corona-Infektion genesen sind UND zusätzlich einen aktuell gültigen negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test nachweisen können. Ausnahmen gelten nach wie vor für Personen unter 18 Jahren. Allerdings wurde bereits angekündigt, dass die Gruppe der 12-17jährigen SchülerInnen diese Ausnahme nur noch bis Ende Januar in Anspruch nehmen kann, weil davon ausgegangen wird, dass bis dahin jeder aus dieser Altersgruppe die Möglichkeit hatte, sich impfen zu lassen.

Update am 6.Dezember 2021: Mittlerweile enthält die Verordnung eine ausdrückliche Regelung, nach der die zusätzliche Testpflicht nicht gilt für diejenigen, die bereits eine Auffrischungsimpfung („Booster“) erhalten haben. Darüber hinaus hat die Landesregierung mittlerweile mehrfach öffentlich verkündet, dass die Testpflicht auch für diejenigen entfällt, deren zweite Impfung noch nicht länger als 6 Monate zurückliegt. Auch wenn diese Regelung bisher nicht in den Verordnungstext eingeflossen ist, wird man sich auf die öffentlichen Äußerungen der Landesregierung in diesem Punkt berufen können. 

Darüber hinaus gibt es in Ziegelhausen eine neue Corona-Teststation: Steffi’s Klause in der Neckarhelle bietet täglich von 10-22 Uhr Schnelltests an. 

Nach wie vor rufen wir unsere Mitglieder und Freunde dazu auf, sich schnellstmöglich impfen bzw. boostern zu lassen!   

Corona-Update: Neue Verordnungen und Alarmstufe II

Im Laufe der vergangenen Woche wurde die Corona-Verordnung des Landes angepasst, durch eine neue Fassung der Corona-Verordnung Sport ergänzt. Seit Donnerstag gilt die neu eingeführte Alarmstufe II. Glücklicherweise sind die Auswirkungen der neuen Regelungen auf unseren Sportbetrieb eher überschaubar.

Die wesentlichen neuen Punkte sind:

  • Für die Sportler gilt beim Sporttreiben nach wie vor „2G“, d.h. man muss geimpft oder genesen sein und dies durch die entsprechenden Bescheinigungen / Zertifikate nachweisen können.  Die Ausnahmen, die für Wettkampfserien in der Warnstufe galten, sind weggefallen. 
  • Ebenfalls „2G“ gilt nach der Corona-Verordnung Sport für sogenanntes „Funktionspersonal“ (auch bei Wettkämpfen). Der Begriff Funktionspersonal wird in dem Zusammenhang nicht näher beschrieben. Wir verstehen darunter jeden, der für die Durchführung des Trainings oder Wettkampfes eine organisatorische Aufgabe hat, z.B. Übungsleiter, Mannschaftsbetreuer, Schiedsrichter, Hygieneverantwortliche und im Fall von Auswärtsspielen aber auch Eltern, die Fahrdienste leisten. 
  • Für Zuschauer gilt 2G+, d.h. es sind nur Zuschauer zugelassen die sowohl geimpft/genesen sind als auch zusätzlich noch einen aktuellen negativen Test nachweisen können. 
  • Die Ausnahmeregelungen in Bezug auf Übungsleiter, nach der bisher alle Übungsleiter nach 3G behandelt wurden, gilt nur noch für bezahlte Übungsleiter.  Nicht immunisierte bezahlte Übungsleiter dürfen weiterhin tätig sein, müssen aber an jedem einzelnen Präsenztag einen neuen negativen Test vorlegen. Für ehrenamtliche Übungsleiter gelten die Regelungen für Sportler, d.h. derzeit 2G.
  • Die Ausnahmen für Schüler gelten weiter, sofern diese noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben.   

Die aktuelle Zusammenfassung der in unserem Verein geltenden Regelungen findet sich hier: Hygienekonzept der TSG Ziegelhausen

Nach wie vor gilt unser Aufruf an die Mitglieder und Freunde unseres Vereins: Lasst Euch impfen oder boostern – das ist ungeachtet der Berichte über Impfdurchbrüche der schnellste Weg zurück ins normale Leben! Nach allem was bekannt ist, können Geimpfte zwar an Corona erkranken, haben aber deutlich seltener schwere Verläufe und sind für einen kürzeren Zeitraum ansteckend.   

Corona-Update: Ab heute gilt die Alarmstufe!

Ab heute gilt in Baden-Württemberg nach dem Stufenmodell der geltenden Corona-Verordnung die Alarmstufe. Damit sind wieder Änderungen für den Sportbetrieb verbunden. Es gilt ab sofort im Wesentlichen striktes „2G“. Im Detail bedeutet das Folgendes:

  • Erwachsene dürfen in geschlossenen Räumen nur noch geimpft oder genesen am Sportbetrieb teilnehmen, also striktes 2G. Im Freien kann eine nicht immunisierte Person teilnehmen, wenn ein Nachweis über einen negativen PCR-Test vorgelegt wird (Schnelltests gelten nicht mehr).
  • Ausnahmen gelten wie bisher für Schülerinnen, die in der Schule getestet werden. Diese dürfen uneingeschränkt am Sportbetrieb teilnehmen.
  • Ausnahmen gelten des Weiteren für nicht immunisierte Übungsleiter: Nicht immunisierte Übungsleiter dürfen weiterhin den Trainingsbetrieb durchführen, müssen aber an jedem einzelnen Präsenztag einen aktuellen Nachweis über einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen.

Wie immer haben wir unser Hygienekonzept an die neuen Regelungen angepasst. Die aktuelle Fassung kann hier eingesehen werden: Hygienekonzept der TSG Ziegelhausen

Für den Zugang zu unserer Geschäftsstelle orientieren wir uns an den Regelungen für den Einzelhandel. Deshalb gilt da ab sofort die „3G“-Regel. Zutritt hat, wer geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet ist.

Weiterhin gilt unser Apell an alle unsere Mitglieder und Freunde: Lasst Euch impfen bzw. boostern! Das ist der schnellste Weg zu normalen Verhältnissen. 

Corona Update: Warnstufe in Baden-Württemberg, Indoor-Sport nur noch mit PCR-Test

Leider gibt es mal wieder ein Corona-Update. Bereits seit Mitte August werden die in Baden-Württemberg gültigen Regelungen nach der Corona-Verordnung des Landes in einem Stufenmodell geregelt, das in Abhängigkeit von der sogenannten Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der Personen pro 100.000 Einwohner, die innerhalb von 7 Tagen wegen Corona ins Krankenhaus müssen) und/oder der absoluten Zahl der im gesamten Bundesland auf Intensivstationen behandelten Coronapatienten eine Basisstufe, eine Warnstufe und eine Alarmstufe kennt. 

Bisher waren wir in der Basisstufe. Leider hat nun die Anzahl der im gesamten Bundesland auf Intensivstationen behandelten Coronapatienten den Wert von 250 überschritten, sodass nach Bekanntgabe durch die Landesregierung ab heute (Mittwoch, 3. November 2021) die Warnstufe gilt. 

Für Geimpfte und Genesene mit einem entsprechenden Nachweis hat das keine Auswirkungen. Ungeimpfte Personen dürfen aber in der Warnstufe in geschlossenen Räumen nur noch am Sportbetrieb teilnehmen, wenn sie einen aktuell gültigen (d.h. nicht älter als 48 Stunden), negativen PCR-Test vorlegen können. Im Freien ist ein sogenannter Antigen-Schnelltest erforderlich, Selbsttests zur individuellen Eigenanwendung sind nicht mehr zugelassen.  Ausgenommen von der Testpflicht sind nach wie vor Schüler und Kinder unter 6 Jahren. 

Wir haben unser Hygienekonzept entsprechend angepasst. Die aktuelle Fassung ist hier verlinkt: Link

Wir appellieren an alle unsere Mitglieder,  sich impfen zu lassen und sich im Übrigen an die Regelungen zu halten, damit wir schnell wieder ohne Corona-Updates Sport treiben können!

Einladung zur Jahreshauptversammlung Abteilung Handball am 3. Dezember 2021

Leider musste die Mitgliederversammlung auf Grund der Covid-Pandemie im vorigen Jahr entfallen. Nun findet die Jahreshauptversammlung der Handball Abteilung am

Freitag den 3. Dezember 2021

um 19:30 Uhr in der Geschäftsstelle der TSG im Neckarweg 2, 69118 Heidelberg-Ziegelhausen statt.

Tagesordnung:                

  1. Bericht des Abteilungsleiters
  2. Bericht der Jugendleitung
  3. Bericht des Rechners
  4. Entlastung der Abteilungsleitung
  5. Neuwahlen
  6. Anträge
  7. Verschiedenes

Sie werden hiermit herzlich eingeladen.

Anträge zur Hauptversammlung sind schriftlich zu stellen und müssen spätestens 6 Tage vor der Jahreshauptversammlung der Handballabteilung beim Schriftführer, Martin Braus, Rudolph-Stratz-Weg 1, 69118 Heidelberg, eingegangen sein.

Wir weisen darauf hin, dass wir aufgrund der nach wie vor geltenden Corona-Verordnungen die Mitgliederversammlung unter Anwendung der sogenannten 3G-Regelung durchführen. Zutritt hat daher nur, wer einen Impfnachweis Genesenen-Nachweis oder einen aktuellen, negativen Corona-Test vorlegt.

Mit freundlichen Grüßen

Abteilung Handball – TSG Ziegelhausen 1882 e.V.

Heidelberg, im Oktober 2021

 

                                                          

Vereinsgeschäftsstelle: Neue Öffnungszeiten ab sofort!

Unsere neue Geschäftsstelle im Neckarweg 2, 69118 Heidelberg-Ziegelhausen, hat ab sofort neue Öffnungszeiten. Unsere Mitglieder und alle, die es hoffentlich bald werden  wollen, erreichen uns ab sofort zu den folgenden Zeiten: 

WochentagUhrzeit
Mittwoch
17:00 Uhr - 19:00 Uhr
Freitag09:30 Uhr - 12:30 Uhr

 

Corona-Update: Kleine Rolle rückwärts – doch weiter Anwesenheitslisten

In unserem letzten Corona-Update am Sonntag, den 27. Juni hatten wir angekündigt, dass neben der Verpflichtung zur Vorlage eines Test-, Impf- und Genesungsnachweises für den Sport auch die Verpflichtung wegfällt, Anwesenheitslisten zu führen und Kontaktdaten zu erfassen. Was zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt war: Neben der Änderung der allgemeinen Coronaverordnung am 25. Juni hat die Landesregierung am 26. Juni noch eine Coronaverordnung Sport nachgeschoben, die aber erst am Montag, den 28. Juni veröffentlicht wurde. Diese Coronaverordnung Sport enthält nun auch wieder die Verpflichtung, dass der Betreiber von öffentlichen oder privaten Sportstätten Anwesenheitslisten mit Kontaktdaten führen muss. 

Warum man das nicht unmittelbar in der Coronaverordnung geregelt hat und warum die Landesregierung am letzten Freitag ein die  den Sport betreffenden Regelungen nur unvollständig wiedergebendes Merkblatt herausgegeben hat, müssen wir nicht verstehen. Fakt ist: 

  • Es bleibt beim Wegfall der Verpflichtung, einen Test-, Impf- oder Genesungsnachweis vorzulegen, solange die Inzidenzen unter 35 liegen. 
  • Es bleibt auch beim Wegfall sämtlicher Beschränkungen hinsichtlich der Personenzahl, solange die Inzidenzen unter 50 liegen. 
  • Es sind aber weiter Anwesenheitslisten zu führen und die Kontaktdaten der Teilnehmer zu erfassen (regelmäßige Teilnehmer natürlich nur einmal). 

Unser Hygienekonzept haben wir dem entsprechend noch einmal angepasst: Hygienekonzept der TSG Ziegelhausen 

Corona-Update: Nahezu Normalbetrieb ab dem 28. Juni 2021!

Die Landesregierung hat am Freitag eine neue Corona-Verordnung veröffentlicht, die ab Montag, dem 28. Juni 2021 gilt. Erfreulicherweise gibt es weitere Lockerungen. Die wesentlichen Änderungen sind:

  • Die Verordnung definiert in Abhängigkeit von regionalen Inzidenzwerten (7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner) insgesamt 4 Inzidenzstufen (Stufe 1: unter 10, Stufe 2: 10-35, Stufe 3: 35-50, Stufe 4: über 50).
  • In Heidelberg liegt die Inzidenz schon lange unter 35 und derzeit auch unter 10, d.h. wir bewegen uns in Stufe 1.
  • In Stufe 1 und 2 entfallen jegliche Beschränkungen in Bezug auf die Anzahl der Teilnehmenden und die Vorlage von Test-, Impf- und Genesungsnachweisen. Erst ab Stufe 3, d.h. bei einer Inzidenz von über 35, gälte wieder „3G“, d.h.  teilnehmen dürfte nur, wer geimpft, getestet oder genesen ist. Würden die Inzidenzen wieder auf über 50 steigen und damit Stufe 4 gelten, gäbe es wieder eine Beschränkung der Anzahl der Teilnehmenden.
  • Die Verpflichtung zur Führung von Anwesenheitslisten entfällt ebenfalls und gilt nur noch bei Wettkämpfen.
  • Bei Wettkämpfen ist weiterhin ein Hygienekonzept und die Erfassung der Kontaktdaten aller anwesenden Personen erforderlich und ggf. – in Abhängigkeit von der Zuschauerzahl – auch die Vorlage von Test-, Impf- und Genesungsnachweisen. 

Damit sind wir jedenfalls momentan fast wieder im Normalbetrieb. Dementsprechend können wir in unseren Gruppen nun auch deutlich einfacher wieder Neuzugänge, Schnupperteilnehmer und Gäste begrüßen! 

Ungeachtet des Wegfalls der obligatorischen Anwesenheitslisten bitten wir unsere ÜbungsleiterInnen, dass in den einzelnen Gruppen die Kontaktdaten aller Teilnehmenden grundsätzlich verfügbar sind. Falls es doch einmal zu einem Ansteckungsfall käme, der eine unserer Gruppen betrifft, ist es sicher hilfreich, wenn wir zur Kontaktverfolgung beitragen können.

Im Übrigen gelten weiterhin die allgemeinen Hygieneregeln (richtig Hände waschen/desinfizieren, Niesen/Husten, Abstand, Körperkontakt, Lüftung der Räume) auch beim Sport. Abseits des unmittelbaren Trainingsbetriebs ist eine FFP2-Maske oder eine vergleichbare Maske zu tragen.

Eine Neufassung unseres Hygienekonzepts findet sich hier: Hygienekonzept der TSG Ziegelhausen. Hilfreich ist auch das von der Landesregierung herausgegebene Übersichtsblatt, das die neuen Regelungen für alle Lebensbereiche zusammenfasst. 

Corona-Update: Weitere Lockerungen, neue Testmöglichkeiten, angepasstes Hygienekonzept!

Unser Trainingsbetrieb startet wieder und erfreulicherweise wird das von weiteren Lockerungen begleitet. Seit dem 3.  Juni 2021 gibt es eine angepasste Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, mit der die Öffnungsschritte angepasst wurden und weitere Lockerungen für Gebiete mit einer 7-Tage-Inzidenz von unter 35 in Kraft getreten sind. Da dies in Heidelberg der Fall ist, treten diese Lockerungen für uns unmittelbar in Kraft. 

Die wesentlichen Änderungen:

  • Es entfällt in Öffnungsstufe 3 die Beschränkung auf kontaktarmen und kontaktlosen Sport. Alle in unserem Verein angebotenen Sportarten können durchgeführt werden, nun auch mit ein wenig freieren Trainingsgestaltungen.
  • Es gilt nun ein Limit von 1 Person pro 10  angefangene qm Übungsfläche. Damit dürften die meisten unserer Angebote wieder ohne größere Einschränkungen bei der Zahl der Teilnehmenden möglich sein. 
  • Im Freien entfällt bis auf weiteres, d.h. solange die Inzidenz in Heidelberg unter 35 ist, die Testpflicht. In der Halle muss weiter jeder Teilnehmende ab 7 Jahre aufwärts einen Testnachweis nicht älter als 24 Stunden, einen Nachweis über eine vollständige Corona-Schutzimpfung oder einen noch gültigen Nachweis über eine Genesung nach einer Corona-Infektion vorlegen.
  • Für Tests, die in der Schule durchgeführt wurden, gilt nun allerdings eine Sonderregelung. Eine Testbescheinigung der Schule ist 60 Stunden gültig. Damit ist bei Tests in der Schule z.B. am Montag und Mittwoch oder Montag und Donnerstag die ganze Trainingswoche abgedeckt. Wir bitten unsere SchülerInnen daher dringend, sich die Tests in der Schule bestätigen zu lassen.  
  • Die Testmöglichkeit vom Sportkreis in Schlierbach wurde wieder eingestellt, stattdessen gibt es jetzt auf dem Kuchenblech ein Testcenter. Testtermine können hier gebucht werden: Link zum Testzentrum Ziegelhausen. Die Öffnungszeiten sind unter der Woche 8:00 – 13:00 Uhr und  14:00 – 19:00 Uhr, am Wochenende nur 8:00 – 13:00 Uhr. Wir bitten unsere Mitglieder, das lokale Testzentrum möglichst rege zu nutzen, damit es möglichst gut ausgelastet ist und langfristig besteht. 
  • Die Nutzung von Umkleiden und Duschen ist wieder möglich.
  • Wettkämpfe sind wieder zulässig, allerdings unter Einschränkungen. Man kann also z.B. Freundschaftsspiele ohne Zuschauer abhalten.

Unverändert sind wir verpflichtet, Anwesenheitslisten zu führen und die Teilnahmevoraussetzungen zu kontrollieren und das auch zu dokumentieren. Wir bitten alle TeilnehmerInnen an unseren Angeboten, zum Training jeweils den Nachweis über Impfung, Genesung oder Test mitzubringen. Wer den Nachweis nicht vorlegen kann, darf nicht am Training teilnehmen! Wir können nur im absoluten Ausnahmefall selbst Coronatests anbieten und dies auch nur in geringer Zahl. 

Im Übrigen gelten die allgemeinen Hygieneregeln (richtig Hände waschen/desinfizieren, Niesen/Husten, Abstand, Körperkontakt, Lüftung der Räume) auch beim Sport. Abseits des unmittelbaren Trainingsbetriebs ist eine FFP2-Maske oder eine vergleichbare Maske zu tragen. 

Eine ausführliche Fassung unseres angepassten Hygienekonzepts steht hier zur Verfügung: Link zum angepassten Hygienekonzept.

Corona-Update: Hygienekonzept für die Aufnahme des Sportbetriebs

Die Wiederaufnahme des Sportbetriebes auch in den Hallen rückt näher und deshalb hat der Vorstand heute über das Hygienekonzept unseres Vereins beraten. Nach den aktuellen Regelungen dürfen wir kontaktarmen und kontaktlosen Sport betreiben (ab 7. Juni 2021 auch wieder in den Sporthallen), was glücklicherweise für alle bei der TSG Ziegelhausen betriebenen Sportarten zutrifft. Die Teilnehmerzahlen sind begrenzt auf Gruppen von bis zu 20 Personen im Freien und in der Halle pro angefangene 20 Quadratmeter je eine Person. Im Hinblick auf diese Beschränkungen bitten wir unsere Mitglieder, sich vor der Trainingsteilnahme mit den AnsprechpartnerInnen ihrer Abteilung (deren Kontaktdaten finden sich hier auf der Homepage unter den jeweiligen Sportarten) bzw. den ÜbungsleiterInnen in Verbindung zu setzen, um die Trainingsmöglichkeiten abzuklären.  

Soweit im Freien eine Gruppe nur aus dem/der ÜbungsleiterIn und Kindern unter 14 Jahren besteht, sind keine weiteren Zugangsbeschränkungen, insbesondere auch keine Testpflicht vorgesehen. Für Teilnehmende ab 14 Jahren im Freien und Teilnehmende ab 7 Jahren in geschlossenen Räumen gelten jedoch weitere Beschränkungen. Es dürfen nur am Training teilnehmen:   

  • Personen, die einen vollständigen Impfschutz gegen Corona nachweisen können. Dies erfordert die Vorlage eines Impfpasses, aus dem hervorgeht, dass die abschließende Coronaimpfung (in der Regel ist das die Zweitimpfung, nur bei dem Impfstoff von Johnson&Johnson die Erstimpfung) mindestens 14 Tage zurückliegt;
  • Personen, die einen amtlichen Nachweis vorlegen, dass sie von einer Corona-Infektion genesen sind und dies nicht länger als 6 Monate zurückliegt;
  • Personen, die einen negativen Coronatest nachweisen können, der nicht länger als 24 Stunden zurückliegt; nachgewiesen ist der Test dann, wenn entweder eine Bescheinigung von einem zugelassenen Testcenter oder von einer anderen geeigneten Stelle (Schule, Betriebsarzt o.ä.) vorgelegt wird. Ein von dem Teilnehmenden selbst durchgeführter Laienselbsttest wird nicht anerkannt!  

Wir sind verpflichtet, Anwesenheitslisten zu führen und die Teilnahmevoraussetzungen zu kontrollieren und das auch zu dokumentieren. Wir bitten alle TeilnehmerInnen an unseren Angeboten, zum Training jeweils den Nachweis über Impfung, Genesung oder Test mitzubringen. Wer den Nachweis nicht vorlegen kann, darf nicht am Training teilnehmen! Wir können nur im Ausnahmefall selbst Coronatests anbieten und dies auch nur in geringer Zahl. Für die Mitglieder der Ziegelhäuser und Schlierbacher Sportvereine besteht derzeit eine Testmöglichkeit jeweils von Montag-Freitag, 15-19 Uhr auf der Sportanlage in Schlierbach, Im Hofert 26, 69118 Heidelberg. Diese wurde vom Sportkreis Heidelberg in Zusammenarbeit mit den Vereinen extra eingerichtet, damit eine möglichst komplikationsfreie Trainingsteilnahme möglich ist. 

Im Übrigen gelten die allgemeinen Hygieneregeln (richtig Hände waschen/desinfizieren, Niesen/Husten, Abstand, Körperkontakt, Lüftung der Räume) auch beim Sport. Abseits des unmittelbaren Trainingsbetriebs ist eine FFP2-Maske oder eine vergleichbare Maske zu tragen. 

Eine ausführliche Fassung unseres Hygienekonzepts steht hier zur Verfügung: Link