Seit dem 28. Januar 2022 gilt in Baden-Württemberg eine neue Fassung der Corona-Verordnung. Diese enthält – entgegen der ursprünglichen Ankündigung der Landesregierung – eine erneute Verlängerung der Sonderregelungen für Schüler. Das bedeutet, dass Schüler auch in Zukunft ohne weiteren Nachweis bzgl. ihrer Immunisierung am Sportbetrieb teilnehmen dürfen. Ausgenommen sind die Ferienzeiten, in denen in der Schule nicht getestet wird.
Ebenfalls seit dem 28. Januar 2022 gilt in Baden-Württemberg trotz steigender Infektionszahlen nur noch die Alarmstufe I. Das bedeutet, dass für unseren Sportbetrieb momentan nur noch 2G statt 2G+ gilt. Teilnehmen darf als jeder, der vollständig geimpft oder genesen ist und dies nach den bekannten Regeln durch ein gültiges digitales Zertifikat nachweisen kann.
Hoffen wir, dass es dabei bleibt!