Wir sind als Einsatzstelle für ein FSJ im Sport anerkannt!

Die TSG Ziegelhausen wird ab September 2022 als Einsatzstelle für ein Freiwilliges Soziales Jahr im Sport anerkannt sein. Das wurde uns auf unseren Antrag hin vom Landessportverband Baden-Württemberg mitgeteilt. Damit können wir ab September einem jungen Menschen die Möglichkeit geben, im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres die Möglichkeit geben, unsere Jugendtrainer vom Kinderturnen über Basketball, Handball, Tischtennis bis hin zum Volleyball (konkrete Einsätze nach entsprechender Absprache) zu unterstützen und gleichzeitig Erfahrungen in der Vereinsarbeit zu sammeln. Wir freuen uns darüber sehr und werden in den nächsten Tage eine entsprechende Stellenausschreibung über die Homepage veröffentlichen. Interessenbekundungen nimmt der Vorstand natürlich auch schon jetzt entgegen.  

Corona-Update: Wegfall fast aller Beschränkungen

Nachdem mit Ablauf des heutigen Tages (2. April) auch die Übergangsfristen nach dem neuen Infektionsschutzgesetz  ablaufen, fallen ab morgen die meisten Corona-Regeln weg. Damit sind auch die Einschränkungen, die unseren Sportbetrieb bisher noch getroffen haben, zunächst einmal Vergangenheit: Ab morgen entfällt die Maskenpflicht und auch die 3G-Regelung. Zugangsbeschränkungen zum Trainings- und Spielbetrieb gibt es nicht mehr, auch wenn das dem einen oder anderen angesichts der derzeitigen Infektionszahlen vielleicht nicht ganz einleuchtet. 

Ungeachtet der gelockerten Regeln bitten wir unsere Mitglieder, Übungsleiter und Zuschauer, auch weiterhin die in den letzten beiden Jahren eingeübten Vorsichtsregeln einzuhalten und auf die eigene Gesundheit zu achten.  Freiwilliges Masketragen ist selbstverständlich willkommen! Da zudem die Quarantäneregelungen weitergelten, sind nachweislich infizierte Personen und solche mit Symptomen, die zwingend auf eine Infektion hindeuten, auch weiterhin vom Sportbetrieb ausgeschlossen. Unmittelbare Kontaktpersonen bitten wir, im Zweifel lieber mal auf eine Trainingseinheit zu verzichten, als diese zum Super-Spreader-Event zu machen.

       

 

Der TSG-Spiegel 1/2022 ist erschienen!

Das erste Heft unserer Vereinszeitung im Jahr 2022 dürfte bei den meisten Mitgliedern heute im Briefkasten gewesen sein und ist jetzt auch online verfügbar. Neben der Einladung zur Mitgliederversammlung (die hier auch online verfügbar ist) enthält das Heft jede Menge spannende Berichte aus dem Verein und seinen Abteilungen, leider aber auch zwei Nachrufe.

Online ist das Heft hier verfügbar: https://tsg-ziegelhausen.de/verein/tsg-spiegel/

Viel Spaß beim Lesen! 

Sie sind Mitglied des Vereins, haben aber keinen TSG-Spiegel erhalten? Dann wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle, wir prüfen gern woran es liegt (z.B. ändern sich manchmal Adressen, ohne dass wir das erfahren).  Auch haben wir immer ein paar überzählige Exemplare auf Lager. 

Einladung zur Mitgliederversammlung

In diesem Jahr kann unsere Mitgliederversammlung wieder zum angestammten Termin Ende April stattfinden. Die Mitgliederversammlung findet am

Freitag, dem 29. April 2022

um 19.30 Uhr im Gasthaus „Grüner Baum“, 69118 Heidelberg-Ziegelhausen, Wilhelmsfelder Str. 33 statt. Die Mitgliederversammlung wird unter Einhaltung der bei Durchführung jeweils geltenden Corona-Regelungen stattfinden, d.h. ggf. unter 2G/3G oder mit Maskenpflicht. Die Tagesordnung lautet wie folgt:

1.     Geschäfts- und Tätigkeitsberichte der Abteilungsleiter und des Vorstandes

2.     Rechnungsbericht und Bericht der Kassenprüfer

3.     Entlastung des Vorstandes und der Verwaltung

4.     Wahl der Vorstandsmitglieder, der Verwaltung und der Kassenprüfer

5.     Anträge

6.     Verschiedenes

Zu Beginn der Mitgliederversammlung werden wir die Vereinsehrungen durchführen und so einigen Mitgliedern mit der Silbernen Vereinsehrennadel für 25 Jahre und goldenen Vereinsehrennadeln für 40 Jahre Mitgliedschaft danken. Darüber hinaus können wir uns über Mitglieder freuen, die dem Verein seit mindestens 50 Jahren oder noch sehr viel länger die Treue halten. Mit ihren Beiträgen bzw. Spenden unterstützen sie die TSG. Deshalb ist es angebracht, diesen Mitgliedern Danke zu sagen; ihre Leistung zu würdigen sowie mit kleinen Anerkennungen seitens des Vereins unsere Wertschätzung auszudrücken.

Alle Mitglieder werden zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung gemäß § 10 der Vereinssatzung hiermit herzlich eingeladen.

Anträge zur Mitgliederversammlung sind schriftlich spätestens sechs Tage vor der Jahreshauptversammlung an die Vereinsgeschäftsstelle, Neckarweg 2, 69118 Heidelberg, zu richten. Wir weisen darauf hin, dass die Einberufung von Mitgliederversammlungen gemäß § 10 der Satzung ausschließlich  in unserer Vereinszeitung, dem TSG-Spiegel (erschienen am  2. April 2022) sowie durch Hinweise in der Tagespresse und auf unserer Homepage erfolgt. Persönliche schriftliche Einladungen an die einzelnen Mitglieder ergehen nicht.

Corona-Update: Keine Pflicht zur Datenverarbeitung mehr!

Seit dem 9. Februar gelten in Baden-Württemberg neue Corona-Regeln. Unter der nach wie vor gültigen Alarmstufe I ist die Teilnahme am Sportbetrieb weiterhin nur immunisierten Personen, also doppelt Geimpften oder Genesenen mit gültigem Zertifikat möglich. 

Die für uns wichtigste Änderung in den Regelungen ist der Wegfall der Verpflichtung, alle Anwesenden in Anwesenheitslisten zu erfassen. Diese Regelung gilt ab sofort nicht mehr. 

Ein angepasstes Hygienekonzept des Vereins mit einer Zusammenfassung der für unseren Sportbetrieb geltenden Regelungen findet sich hier: Hygienekonzept der TSG Ziegelhausen 

 

Corona-Update: Nur noch Alarmstufe I – Sport mit 2G (ohne+) möglich

Seit dem 28. Januar 2022 gilt in Baden-Württemberg eine neue Fassung der Corona-Verordnung. Diese enthält – entgegen der ursprünglichen Ankündigung der Landesregierung – eine erneute Verlängerung der Sonderregelungen für Schüler. Das bedeutet, dass Schüler auch in Zukunft ohne weiteren Nachweis bzgl. ihrer Immunisierung am Sportbetrieb teilnehmen dürfen. Ausgenommen sind die Ferienzeiten, in denen in der Schule nicht getestet wird. 

Ebenfalls seit dem 28. Januar 2022 gilt in Baden-Württemberg trotz steigender Infektionszahlen nur noch die Alarmstufe I. Das bedeutet, dass für unseren Sportbetrieb momentan nur noch 2G statt 2G+ gilt. Teilnehmen darf als jeder, der vollständig geimpft oder genesen ist und dies nach den bekannten Regeln durch ein gültiges digitales Zertifikat nachweisen kann. 

Hoffen wir, dass es dabei bleibt!  

Die Tischtennisjugend freut sich über neue Hoodies!

Eigentlich war es ja als Weihnachtsüberraschung geplant, was Lieferprobleme aber vereitelten. Seit letzter Woche können sich unsere Jugendlichen nun aber endlich über schicke neue Hoodies in unseren Farben freuen (siehe Bilder).

Ein herzlicher Dank geht an die Volksbank Kurpfalz eG, die uns im letzten Jahr mit einer Spende unterstützt hat, die in die Anschaffung der Hoodies geflossen ist.  Die wurden dann auch im Training nicht  sofort abgelegt (siehe Video) 

Der TSG-Spiegel – jetzt auch online!

Viermal im Jahr erscheint der TSG-Spiegel, unsere Vereinszeitschrift. Der TSG-Spiegel wird jedem Mitglied zugeschickt und darüber hinaus auch in unserer Geschäftsstelle sowie verschiedenen Ziegelhäuser Geschäften ausgelegt. 

Ab sofort werden wir den TSG-Spiegel auch auf unserer Homepage zugänglich machen. Die kurz vor Weihnachten erschienene Ausgabe 4/2021 ist hier verfügbar: TSG-Spiegel 4/2021

Viel Spaß beim Lesen! 

Yoga: Neue Trainingszeiten am Montagmorgen

Unsere Yogagruppe am Montagmorgen verändert die Trainingszeiten geringfügig. Statt 10 Uhr beginnt die Gruppe  das Training in der Steinbachhalle zukünftig um 10:15 Uhr, die Einheit endet dann nach 90 Minuten um 11:45 Uhr. Alle Trainingszeiten im Bereich Yoga und Entspannung finden sich hier: Link zu den Trainingszeiten.

Bei dieser Gelegenheit: Im TSG-Spiegel 4/2021 hat sich bei den Trainingszeiten insoweit ein Fehler eingeschlichen, als die Montagsgruppe in den Gymnastikraum “verlegt” und auf eine Stunde gekürzt wurde. Wir bitten dies zu entschuldigen. Richtig sind die oben angegebenen Zeiten.  

 

Corona-Update: Neues Jahr, nicht viele neue Regeln!

Das Jahr 2021 endete in Baden-Württemberg mit einer angepassten Corona-Verordnung, die seit dem 27. Dezember 2021 gilt. Da aus den Bund-Länder-Gesprächen vom 7. Januar 2022 keine sportspezifischen Inhalte bekanntgeworden sind, beginnen wir unser Sportjahr mit folgenden (neuen) Corona-Regeln: 

  • In Baden-Württemberg gilt nach wie vor die Alarmstufe II
  • Deshalb wird im Freien Sportbetrieb nur nach der 2G-Regelung durchgeführt, d.h. teilnehmen darf nur, wer entweder geimpft oder genesen ist. 
  • In geschlossenen Räumen gilt die 2G-plus-Regelung, d.h. teilnehmen darf nur, wer entweder vollständig geimpft oder genesen ist UND zusätzlich einen aktuell gültigen negativen Corona-Test nachweisen kann (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden). Von dieser zusätzlichen Testpflicht gelten folgende Ausnahmen: 
    • Genesene, deren Genesung nicht länger als 3 Monaten zurückliegt; 
    • Genesene und einfach Geimpfte, wenn die nach der Genesung verabreichte Impfung nicht länger als 3 Monate zurückliegt; 
    • Doppelt Geimpfte, deren Zweitimpfung nicht länger als 3 Monate zurückliegt; 
    • Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung (“Booster”) erhalten haben; 
    • Personen, für die es keine Empfehlung der ständigen Impfkommission zur Durchführung einer Auffrischungsimpfung gibt, das gilt insbesondere für Schüler zwischen 12 und 17 Jahren.
  • Ausnahmeregelungen gelten weiterhin für Schüler bis zu einem Alter von einschließlich 17 Jahren, sofern diese im Rahmen des Schulbesuchs an den regelmäßigen Testungen teilnehmen (also nicht in den Ferien). Diese sind stets zur Teilnahme am Sportbetrieb berechtigt. Allerdings gilt die Ausnahmeregelung für 12-17jährige Schüler nach Ankündigung der Landesregierung möglicherweise nur noch bis Ende Januar 2022. Es kann also sein, dass ungeimpfte 12-17jährige Schüler ab Feburar 2022 nicht mehr am Sportbetrieb teilnehmen können. Wer aus dieser Altersgruppe noch nicht (vollständig) geimpft ist, sollte dies schnellstmöglich nachholen! 
  • Noch nicht eingeschulte Kinder bis einschließlich 7 Jahre müssen ebenfalls keine Nachweise vorlegen.
  • Des Weiteren hat sich auch die Maskenpflicht verschärft: Die bisher zulässigen medizinischen Masken (“OP-Masken”) reichen für Personen ab 18 Jahren nicht mehr aus. Nunmehr soll – mit Ausnahme des unmittelbaren Sporttreibens – in Innenräumen jeder erwachsene Teilnehmer eine FFP2-Maske tragen.  Für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 17 Jahren reichen medizinische Masken aus, für Kinder bis einschließlich 5 Jahren besteht keine Maskenpflicht.     

Unser aktualisiertes Hygienekonzept mit allen Einzelheiten findet sich hier: Hygienekonzept der TSG 1882 Ziegelhausen (Stand: 10. Januar 2022) .

Im Übrigen gilt weiter unser Aufruf: Lasst Euch impfen oder boostern, damit wir schnell wieder zu normalen Verhältnissen zurückkommen!